Posted: 2023-10-12 00:39:00

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Das Polizeipräsidium des Landes Brandenburg sucht gemäß § 14 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) zum nächstmöglichen Zeitpunkt und befristet für die Dauer der Amtszeit des 2. Personalrates beim Leitungsbereich/ Behördenstab (bis voraussichtlich Ende März 2026) für das Landespolizeiorchester

 

eine Musikerin/einen Musiker (m/w/d) für das Instrument Euphonium

(bewertet nach Entgeltgruppe E 9a TV-L)

 

in Vollzeit (die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt – ausschließlich der Pausen – 40 Stunden) am Dienstort Werder an der Havel, Ortsteil Petzow.

 

Das Polizeipräsidium mit seinen rund 7.000 Bediensteten trägt zur Sicherheit der rund 2,5 Millionen – in 14 Landkreisen und vier kreisfreien Städten wohnhaften – Brandenburgerinnen und Brandenburger bei.

In diesem Kontext leistet das im Leitungsbereich des Polizeipräsidiums angebundene Landespolizeiorchester durch sein musikalisches Wirken einen ganz wesentlichen Beitrag zur Öffentlichkeitsarbeit der Polizei und des Landes Brandenburg. Mit jährlich mehr als 100 Konzerten sowohl in Schulen wie auch für Seniorinnen und Senioren unterstützt das Landespolizeiorchester die polizeiliche Präventionsarbeit. Es spielt aber auch bei öffentlichen Konzerten in den Konzerthäusern des Landes Brandenburg sowie bei dienstlichen Veranstaltungen der Polizei, des Landesparlamentes und der Landesregierung. Dabei sind Open-Air Veranstaltungen oder Konzerte auf öffentlichen Plätzen für das beliebte und geschätzte Berufsorchester, dessen Repertoire von großen bläsersinfonischen Originalwerken über Oper, Operette und Musical, bis hin zu Cross-Over-Projekten aus Pop, Rock und Jazz reicht, keine Fremdwörter.

 

Anforderungen:

 

formale Anforderungen:

ein als Diplomorchestermusikerin oder -musiker, Diplommusiklehrerin oder -lehrer oder Bachelor of Music abgeschlossenes Studium

oder

eine abgeschlossene Ausbildung an einer staatlichen Musikschule

 

weitere Anforderungen:

  • Engagement, Belastbarkeit und Flexibilität
  • Verantwortungsbewusstsein
  • Teamfähigkeit und Kollegialität
  • Bereitschaft, die Interessen der Polizei des Landes Brandenburg nach innen und außen zu vertreten
  • Bereitschaft zu Auftritten auch an Wochenenden und/oder Feiertagen sowie in den Abendstunden (Die Arbeitszeit richtet sich nach der zwischen dem Polizeipräsidium und dem Personalrat beim Leitungsbereich/ Behördenstab geschlossenen „Dienstvereinbarung über die Arbeitszeit der beschäftigten Musiker/-innen beim Landespolizeiorchester Brandenburg“.)

 

Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass das Auswahlverfahren neben einem Gespräch auch ein Probespiel beinhaltet.

 

Bei Einstellungsabsicht wird ein Auszug aus dem Bundeszentralregister (Führungszeugnis) gemäß § 30 Absatz 5 Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei der Behörde abgefordert.

 

Wir bieten Ihnen:

einen befristeten Arbeitsplatz mit einer Eingruppierung nach Entgeltgruppe 9a gemäß den „Regelungen zur Eingruppierung von Beschäftigten als Musiker im Polizeiorchester Brandenburg“

 

Daneben bieten wir:

  • eine musikalische Tätigkeit im polizeilichen Umfeld
  • die kostenlose Nutzung von Maßnahmen des betrieblichen Gesundheitsmanagements, (z.B. Sportkurse, Fitnessräume etc.)
  • die Möglichkeit zum Bezug eines vom Arbeitgeber bezuschussten VBB-Firmentickets bzw. Deutschlandtickets-Job
  • 30 Tage Erholungsurlaub im Kalenderjahr
  • betriebliche Altersvorsorge (VBL) und Jahressonderzahlung

 

Bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen legt die Polizei des Landes Brandenburg großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist daher - im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten und Erfordernisse - grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet.

Zudem fördert die Landespolizei aktiv die Gleichstellung aller Beschäftigten. Wir begrüßen deshalb Bewerbungen von Allen, unabhängig von deren Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), sozialer Herkunft, Alter, Religion, Behinderung, Geschlecht oder sexueller Identität.

Ihre besondere Verpflichtung sieht die Polizei des Landes Brandenburg in der Einstellung behinderter Menschen. Daher werden Bewerbende, die zum Personenkreis schwerbehinderter oder diesen gleichgestellter Menschen mit Behinderung gehören, bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt. Auf eine ggf. vorliegende Behinderung ist im Bewerbungsschreiben hinzuweisen.

 

Kontakt und Informationen

Für Fragen zum Bewerbungs-/ Auswahlverfahren steht Ihnen Frau Kolitsch unter der Telefonnummer (0331) 283-3314 gern zur Verfügung.

 

Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, dann senden Sie Ihre aussagekräftige Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bitte bis zum 31. Oktober 2023 an das

 

Polizeipräsidium des Landes Brandenburg

Behördenstab, Stabsbereich Personal

Kaiser-Friedrich-Straße 143

14469 Potsdam

oder

Stab3Personal.pp@polizei.brandenburg.de

 

Wenn Sie bereits im öffentlichen Dienst tätig sind, dann erklären Sie in Ihrer Bewerbung bitte Ihr Einverständnis zur Einsichtnahme in die Personalakte und machen Sie nach Möglichkeit auch Angaben zu Ihrer Personalstelle.

Eine Rücksendung eingereichter Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen. Anderenfalls werden die Bewerbungsunterlagen nach rechtskräftigem Abschluss des Stellenbesetzungsverfahrens vernichtet.

 

Bei Einsendung der Unterlagen per E-Mail sollte der beigefügte Anhang aus einer pdf-Datei bestehen, die nicht größer als 5 MB ist.

 

Kosten, die Ihnen im Rahmen Ihrer Bewerbung entstehen, können nicht erstattet werden

 

Hinweise zum Datenschutz:

Es wird um Kenntnisnahme und Beachtung der auf der Website https://polizei.brandenburg.de/seite/informationspflichten-bewerbungsverfahre/1355796 eingestellten Hinweise zum Datenschutz gebeten, mit denen Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten im Zusammenhang mit Ihrer Bewerbung im Polizeipräsidium des Landes Brandenburg informiert werden.

 

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