Posted: 2024-01-03 01:12:00

Während ihrer Streifentätigkeit kontrollierten die Beamten einen PKW. Hierbei fiel den Beamten auf, dass von dem 20-jährigen Fahrer Alkoholgeruch ausging. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 0,42 Promille. Da sich der Fahrer noch in der Probezeit befindet, gilt für diesen die Null-Promille-Grenze.

Der Mann wurde zum Polizeirevier verbracht, um dort einen gerichtsverwertbaren Alkoholtest durchzuführen. Anschließend wurde er aus der polizeilichen Maßnahme entlassen und eine Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.

Dienstag, 02.01.2024, 18:45 Uhr  

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