Posted: 2024-03-14 07:00:00

Dass die Bezahlkarte für Menschen im Asylverfahren kommen wird, ist mittlerweile bundesweit beschlossene Sache. Kommunen und Landkreise liefern sich derzeit auch in Sachsen ein Wettrennen, wer die Einführung am schnellsten über den Tisch bringt. Auch die CDU-Fraktion im Stadtrat beteiligt sich daran mit einem Antrag für eine Einführung „zum schnellstmöglichen Zeitpunkt“ nach dem Vorbild von Greiz und Eichsfeld, wo die Karte mit massiven Einschränkungen der Asylantragsteller*innen einhergeht.

Nach einem Statement des Sozialamts, in dem es hieß, die Stadt wolle die Karte einführen, sobald es bundeseinheitliche Regelungen gebe, womit Ende 2024 zu rechnen sei, war die CDU bereits zufrieden und zog ihren Antrag zurück. 

Damit wurde auch ein eigentlich relevanter Änderungsantrag der Linken hinfällig: Die Fraktion hatte dafür plädiert, einen Verzicht auf die Einführung der Karte zu prüfen und sich im Falle einer Einführung an einer liberalen Ausführung der Karte wie in Hannover zu orientieren. Auch solle die Stadt sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzen, dass jede Stadt selbst über die Einführung entscheiden dürfe.

Bezahlkarte beschränkt Freiheit von Asylantragsteller*innen

Die Bezahlkarte soll die Bargeldauszahlungen an Personen im Asylverfahren beziehungsweise Personen, die Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, wozu auch abgelehnte Asylantragsteller*innen gehören, ablösen. Was im ersten Moment nach weniger Aufwand klingt, wird in der Realität genutzt, um die Betroffenen stark in ihrer Freiheit einzuschränken.

Der dahinterstehende Diskurs bezieht sich auf das widerlegte Argument von sogenannten Pull-Faktoren. Die Fabulierung: Je mehr wir Personen im Asylverfahren in ihren Rechten beschränken, umso weniger Menschen kommen – vollkommener Irrsinn, denn die Menschen fliehen vor Verfolgung, Krieg und schlechten Wirtschaftslagen und nicht weil man sich in Deutschland so schön ausruhen kann.

Land und Kommune können selbst über die Beschränkungen, die mit der Bezahlkarte einhergehen, entscheiden: So ist es in Greiz und Eichsfeld, wo CDU-Landrät*innen den Testlauf mit den Karten veranlasst hatten, für die Personen nicht möglich Geld abzuheben. Das bedeutet: Einkäufe auf Ebay oder beim Wochenmarkt sind nicht mehr möglich.

Auch ist die Karte auf Einkäufe in der jeweiligen Region beschränkt. Auslandsüberweisungen, das ist bundesweiter Konsens, sind nicht möglich, um zu verhindern, dass das wenige Geld, das die Menschen erhalten, an ihre Familien im Ausland geht. Außerdem kann der Landkreis ein Guthaben-Limit setzen. Wenn das Limit erreicht ist, kann kein weiteres Geld auf die Karte gebucht werden.

Liberales Modell in Hannover

Diese Freiheitsbeschränkungen über die Hintertür sind nach den aktuell auf Bundes-, Landes- und Kommenenebenen geführten Diskursen zu erwarten. So hatte Söder bereits nach dem Motto „Leberkäse ja, Alkohol nein“ angekündigt, auch beschränken zu wollen, was gekauft werden könne mit den Karten. Man mag sich Söders Empörung darüber, würde ihm selbst eine solche Beschränkung auferlegt, gar nicht vorstellen.

Genau auf die Landkreise Greiz und Eichsfeld bezieht sich auch die Leipziger CDU-Fraktion, anstatt auf Hannover, wo die Karte mit weniger Beschränkungen umgesetzt wurde. „Es wird keine Einschränkungen in Hannover geben“, hatte Grünen-OBM Belit Onay klargestellt.

Auch wird bereits davor gewarnt, dass eine Ausweitung auf Bürgergeldempfänger*innen drohen könnte.

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