Posted: 2024-05-22 11:17:47

Die Themen Produktsicherheit und Marktüberwachung stehen immer wieder im Fokus der Öffentlichkeit. Beispielhaft dafür steht die Abmahnung des Online-Händlers Temu durch Verbraucherschützer, der eine lange Mängelliste zugrunde liegt. Testkäufe durch den Verband der Spielwarenindustrie ergaben zudem, dass 95 Prozent der auf Temu erworbenen Spielzeuge ein Sicherheitsrisiko für Kinder, z.B. durch giftige Chemikalien, darstellten.

Die Regeln sind klar: Wer in der EU ein Produkt in den Handel bringt, muss dafür sorgen, dass es die Sicherheitsvorschriften erfüllt. Um diese Sicherheit zu gewährleisten, wird auf eine Kombination von Kennzeichnung und wirksamen Kontrollen gesetzt. Das weltweit anerkannte, deutsche GS-Kennzeichen („geprüfte Sicherheit“) oder die CE-Kennzeichnung dienen vielen Verbrauchern als wichtiges Kriterium bei der Auswahl von Produkten.

Die Kontrolle wird in den Bundesländern durch die Behörden der Marktüberwachung umgesetzt. Dafür arbeiten sie eng mit dem Zoll zusammen, der mit seinen Kontrollen des grenzüberschreitenden Warenverkehrs eine herausragende Bedeutung beim Schutz der Wirtschaft sowie der Verbraucherinnen und Verbraucher einnimmt.

Um das Thema Produktsicherheit und die damit zusammenhängenden aktuellen Herausforderungen zu beleuchten, besucht Wirtschaftsminister Martin Dulig heute Unternehmen und Behörden in Leipzig und Chemnitz, die den Weg einer Ware vom Eintreffen in Sachsen bis zur Kontrolle durch die Marktüberwachungsbehörde nachzeichnen: das Zollamt Flughafen Leipzig, das Luftfrachtdrehkreuz der DHL Hub Leipzig GmbH und die Gewerbeaufsichtliche Untersuchungsstelle (GAUS) der Landesdirektion Sachsen in Chemnitz.

Minister Dulig: „Wenn wir Produktsicherheit und fairen Wettbewerb wollen, brauchen wir eine funktionierende Marktüberwachung. Bei täglich hunderttausenden im Online-Handel bestellten Paketen, die mit dem Flugzeug von außerhalb der Europäischen Union kommen, wird die Dimension der Aufgabe schnell klar.“

An den Zollämtern Dresden, Taucha, Löbau und Flughafen Leipzig wurden im Jahr 2023 insgesamt über 37 Millionen Warenpositionen abgefertigt, davon 34 Millionen in der Einfuhr.

Im Rahmen der Abfertigung an den Zollämtern konnten in über 2.500 Fällen Waren nicht zur Einfuhr freigegeben werden, da sie die erforderlichen Voraussetzungen in Bezug auf die Produktsicherheit nicht erfüllten. Am Zollamt Flughafen Leipzig erhält der Minister heute einen Einblick in die tagtägliche Arbeit der Zollabfertigung – von der Kontrolle der Frachtpapiere und der Waren bis zur Anordnung (Weitergabe) an die Marktüberwachung.

DHL Hub Leipzig GmbH – Luftfrachtdrehkreuz Leipzig

Der Flughafen/Leipzig Halle ist Deutschlands zweitgrößter Frachtflughafen mit einem jährlichen Frachtaufkommen von 1,4 Mio. Tonnen. Neben den globalen Drehkreuzen in Hongkong (Asien) und Cincinnati (USA) ist Leipzig das modernste im gesamten DHL Express Netzwerk. Hunderttausende internationale Sendungen werden hier jede Nacht bearbeitet. An dieser Station informiert DHL über die Aufgaben im Bereich der Zollabfertigung und die Schnittstelle zum Hauptzollamt. Im Kontrollbereich des Zollamtes erfolgt die Paketkontrolle durch Zöllnerinnen und Zöllner.

DHL Drehkreuz Leipzig – Das Herz einer weltumspannenden Logistikkette Deutschland

Am Zollamt Flughafen Leipzig wird eine Auswahl von Waren mit Verdacht auf einen Verstoß gegen Vorschriften zur Produktsicherheit präsentiert. Zöllnerinnen und Zöllner erläutern die Arbeitsabläufe bei Verdachtsmomenten und das Zusammenwirken mit der Landesdirektion Sachsen.
Aufgaben – Abteilung 5 | Arbeitsschutz (sachsen.de)

Die Landesdirektion Sachsen ist die zuständige Marktüberwachungsbehörde in Sachsen für technische Verbraucherprodukte, Arbeitsmittel und für eine Vielzahl von Medizinprodukten. Bei den technischen Verbraucherprodukten reicht die Palette von Kinderspielzeug über elektrische Haushaltsgeräte bis hin zu persönlicher Schutzausrüstung.

Ebenso wird das Inverkehrbringen von Arbeitsmitteln, wie Werkzeugen, aber auch CNC-Maschinen überwacht. Beim Besuch der Gewerbeaufsichtlichen Untersuchungsstelle werden Berichte über bereits erfolgte Prüfungen und Schwerpunktaktionen präsentiert. Außerdem werden ein Plüschtier, ein Netzkabel und eine Lichterkette live geprüft.

Im Rahmen der Marktüberwachungs-Planung werden regelmäßig Schwerpunktaktionen durchgeführt. Diese basieren auf Daten und Erfahrungen aus dem Alltagsgeschäft (risikobasierter Ansatz). Schwerpunktaktionen betreffen sämtliche Sektoren der Produktsicherheit (z.B. Spielzeuge, elektrische Geräte, persönliche Schutzausrüstung). Diese geplanten Aktionen werden im Bund-Länder-Gremium „Arbeitsausschuss Marktüberwachung“ zwischen den einzelnen Bundesländern abgestimmt.

Ziel dieser Abstimmung ist ein möglichst effizienter Ressourceneinsatz und die Verhinderung von Doppelprüfungen. Schließlich wirkt sich nahezu jede durchgeführte Maßnahme eines Bundeslandes praktisch auf das gesamte Bundesgebiet, mitunter sogar auf den gesamten EU-Binnenmarkt, aus.

Minister Dulig ruft die Verbraucherinnen und Verbraucher auf, vor dem Klick zum Kauf genau hinzuschauen: „Ich muss wissen, dass ein auffällig niedriger Preis häufig bedeutet, dass ein Spielzeug, ein Rauchmelder, Kleidung oder Kosmetik direkt aus dem Nicht-EU-Ausland kommen. Als sogenannter Direktimport unterliegt das Produkt nicht zwangsläufig einer Kontrolle. Das kann zu Gefahren führen und schadet unserer Wirtschaft, die sich an Vorgaben hält.

Eine lückenlose Marktüberwachung kann es nicht geben. Deshalb müssen Verbraucher auch selbst auf die Sicherheit der Produkte achten. Hilfreich sind dabei die Beachtung des CE-Zeichens und die Nutzung vertrauenswürdiger Online-Plattformen.“

Tipps für Verbraucher bei Online-Bestellungen

  • Vorsicht bei Schnäppchen, meist handelt es sich um minderwertige Ware.
  • Vorsicht bei Käufen auf Plattformen und Webseiten aus Nicht-EU-Staaten. Wird das Produkt von außerhalb der EU versandt, profitieren Sie nicht automatisch vom europäischen Verbraucherschutz. Sie sind eigenverantwortlich für von dem Produkt ausgehende Gefahren und Risiken, ggf. entstehende Regressforderungen müssen Sie in dem Drittstaat (z. B. China, USA) geltend machen.
  • Prüfen Sie, von wo aus der Versand des Produktes erfolgt und ob es einen Ansprechpartner in der EU gibt. Viele Händler aus Drittstaaten bedienen sich lokaler oder nationaler Logistikunternehmen (sogenannte Fulfillment Center), welche keinerlei Haftung für nichtkonforme oder gefährliche Produkte übernehmen.
  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.