Posted: 2024-06-24 10:01:00

Hauptsache dagegen. Weil: Zu kompliziert. Jedenfalls fand dies CDU-Stadträtin Sabine Heymann, die sich am 19. Juni ablehnend aussprach, dass Leipzig noch in diesem Jahr eine Stellplatzsatzung auch für das Gewerbe vorlegt. Schon ist dabei schon eine Übertreibung, denn der Stadtrat hatte die Verwaltung 2019 beauftragt, so eine Satzung – schon – 2020 vorzulegen. Damals beschloss der Stadtrat die Stellplatzsatzung für Wohngebiete.

Und auch damals war schon die Diskussion darum sehr lebhaft, wie man denn nun mit dem Stellplatzbedarf für das Gewerbe umgehen soll. Das Gewerbe, das ja nicht nur auf eigenen Gewerbegrundstücken parkt, sondern in sehr vielen Fällen auch im Stadtgebiet parken muss – ob als Handwerker im Dienst, als Lieferant, als Hausmeister oder Pflegedienst.

Kurzum: Das Gewerbe braucht Platz. Mit der Aussage hat Sabine Heymann natürlich recht. Und auch mit der Vermutung, dass die Stadt in dieser speziellen Satzung sehr vielfältige Ansprüche unter einen Hut bekommen muss.

Aber das Verkehrs- und Tiefbauamt (VTA) hatte andererseits über vier Jahre Zeit, all die verschiedenen Fallmöglichkeiten zu sammeln und dafür mögliche Regelungen zu entwickeln. Und die Dauerdiskussion im Stadtrat um den irgendwie immer benachteiligten Wirtschaftsverkehr zeigen letztlich, dass genau so ein Regelwerk überfällig ist. Es immer weiter zu vertagen, verstetigt nur die Konflikte. Weshalb erst recht nicht klar war, warum sich die CDU-Fraktion eine weitere Verschiebung wünschte.

Mal wieder zu wenig Personal

Dabei hatte das VTA selbst in seiner Stellungnahme geschrieben: „Die Fortschreibung der Stellplatzsatzung befindet sich derzeit in Erarbeitung, wird dem Stadtrat bis Ende 2024 vorgelegt und wird auch, wie im Ratsbeschluss zu VI-DS-04952-DS-01 festgelegt, das Thema Stellplätze bei Gewerbenutzungen mit regeln. In die Fortschreibung fließen generell auch Nutzungen ein, die in der bisher gültigen Stellplatzsatzung noch nicht verankert sind.

Eine Beteiligung hat bereits in 2021 stattgefunden. Aufgrund anderer Prioritäten und damit gebundener personeller Kapazitäten konnte der Prozess bislang noch nicht abgeschlossen werden. Eine beantragte separate Gewerbestellplatzsatzung, möglicherweise auch nur ein Missverständnis des damaligen Beschlusses, wird nicht benötigt, alle Nutzungsarten sind in einer Stellplatzsatzung zu regeln.“

Und es hatte auch den Termin schon genannt, an dem der Stadtrat die neue Stellplatzsatzung vorgelegt bekommen soll, in der dann auch die Gewerbeansprüche geregelt sein sollen: „Bis Ende 2024.“

Es gab also gar keinen Grund, eine weitere Verschiebung zu wünschen.

Die Linksfraktion, für die Franziska Riekewald die Dringlichkeit der Satzung anmahnte, übernahm dann den von der Stadt avisierten Termin gleich in die Neufassung ihres Antrags: „Dem Stadtrat wird bis zum 31. Dezember 2024 die fortgeschriebene Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung) vorgelegt, die auch Gewerbe- und ggf. weitere Nutzungen umfasst, die in der geltenden Stellplatzsatzung noch nicht berücksichtigt sind.“

Warten seit 2020

Der Antrag wies auch noch einmal explizit auf die vier verlorenen Jahre hin: „In der Ratsversammlung am 19.11.2019 hat der Stadtrat die ‚Satzung der Stadt Leipzig über die Stellplatzpflicht (Stellplatzsatzung)‘ (VI-DS-04952-DS-01) mehrheitlich beschlossen. Der Beschluss sieht vor, dass bis Ende 2020 eine weitere Vorlage zur Abstimmung gebracht wird, welche die Stellplatzpflicht für Gewerbe regelt:

2. Eine notwendige Untersuchung/Bewertung der tatsächlichen und weiteren Stellplatzbedarfe (insbesondere Gewerbe) ist im Hinblick auf eine Fortschreibung der Stellplatzsatzung unmittelbar einzuleiten.
Entsprechende Untersuchungsergebnisse sind dem Stadtrat und der interessierten Öffentlichkeit vorzustellen und in eine Ergänzung der Satzung einzuarbeiten.

Dazu ist dem Stadtrat bis spätestens 4. Quartal 2020 eine weitere Beschlussvorlage vorzulegen.“

In der Abstimmung über den Antrag der Linksfraktion wurde dann deutlich, dass gerade die beiden Autofahrerfraktionen am liebsten noch keine Stellplatzregelung für den Wirtschaftsverkehr haben wollen. Sie stimmten beide gegen den Antrag, der freilich trotzdem eine klare Mehrheit von 35 : 20 Stimmen erhielt.

Auch wenn es dann schon der neu gewählte Stadtrat sein wird, der voraussichtlich im Dezember die neue Stellplatzsatzung vorgelegt bekommt.

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