Posted: 2026-04-16 11:24:31
Kriminalitätslage Einbruch in einen Keller Am Morgen des 15. April 2026 gegen 06:30 Uhr stellte eine 35-Jährige fest, dass unbekannte Täter gewaltsam in ihren Keller eingedrungen waren und diesen nach Wertgegenständen durchsucht hatten. Die Tat ereignete sich zwischen dem 06. April 2026, 08:00 Uhr und der Feststellzeit in einem Mehrfamilienhaus in der Ringstraße. Vor Ort stellten die eingesetzten Polizeibeamten sowohl Beschädigungen an der Kellertür als auch am Mauerwerk in Höhe des Schlosses fest. Ob die unbekannten Täter aus dem Kellerverschlag Gegenstände entwendeten, konnte die Geschädigte zum Zeitpunkt der Anzeigenaufnahme nicht sagen. Der durch den Einbruch verursachte Sachschaden wurde mit etwa 70 Euro beziffert. Betrug Einen versuchten Betrug zeigte eine 48-jährige Geschädigte im Polizeirevier Dessau-Roßlau an. Nach ihren Angaben erhielt sie am 15. April 2026 gegen 09:15 Uhr einen Anruf von einer ihr unbekannten Mobilfunknummer auf ihrem Handy. Eine männliche Person teilte ihr mit, dass sie an einem Gewinnspiel teilgenommen hätte und mit der Bestätigung der allgemeinen Geschäftsbedingungen zudem einer Teilnahme an einem Lottogewinnspiel zugestimmt habe. Die Zustimmung soll vor etwa drei Monaten erfolgt sein. Der unbekannte Anrufer gab weiterhin an, dass keine schriftliche Kündigung bei dem Spielbetreiber eingegangen sei und deshalb ein Abgleich der persönlichen Daten notwendig sei. Nach Angaben der Geschädigten lagen die Daten zu ihrem Namen, ihrem Geburtsdatum sowie ihrer E-Mail-Adresse vor. Als der Anrufer jedoch die IBAN, die scheinbar nicht bekannt war, abgleichen wollte, wurde die Geschädigte stutzig und machte keine weiteren Angaben. Der Anrufer gab zwar noch an, dass er die IBAN selbst heraussuchen würde, um dann die gesamte Summe für das Abonnement abzubuchen, hatte aber zu diesem Zeitpunkt wohl schon erkannt, dass die Geschädigte seinen Betrugsversuch durchschaut hatte. Ein finanzieller Schaden entstand bisher nicht. Vermeintliches Gewinnspielabonnement Strafanzeige wegen versuchtem Betrug erstattete eine 82-jährige Geschädigte. Sie hatte am 07. April 2026 ein Schreiben eines vermeintlichen Gewinnspielunternehmens in ihrem Briefkasten. Dem Schreiben ist zu entnehmen, dass sie ab 01. Juni 2026 nun regelmäßig an einer Lotterie teilnimmt und dabei Bargeld in Millionenhöhe gewinnen könne. Weiterhin teilte das Unternehmen mit, den Teilnahmebeitrag in Höhe von 79 Euro ab 01. Mai 2026 vom Konto der Geschädigten abzubuchen. Wie die Kontodaten in den Besitz des Unternehmens gelangten, ist nicht bekannt. Die Geschädigte gab an, dass sie zuvor an keinem Gewinnspiel teilgenommen habe und auch keine Einzugsermächtigung erteilte. Ein Vermögensschaden ist bisher nicht entstanden.   Verkehrslage Fahrzeug nicht gesichert Am 15. April 2026 gegen 07:50 Uhr parkte eine 64-jährige Fahrerin mit einem PKW Volkswagen in der Ziegelstraße. Als sie ihr Fahrzeug verlassen hatte, rollte der PKW aufgrund fehlender Sicherung nach vorn gegen einen dort stehenden PKW Volkswagen einer 68-Jährigen. An beiden Fahrzeugen entstand Sachschaden in Höhe von jeweils 250 Euro. Wildunfall Zu einer Kollision mit einem Wildvogel kam es am 15. April 2026 gegen 16:40 Uhr. Auf der K 1776 fuhr ein 24-jähriger Fahrer eines PKW Hyundai von Neeken kommend in Richtung Rodleben, als circa 400 Meter vor dem Ortseingang Rodleben ein Vogel über die Fahrbahn flog und mit dem Fahrzeug kollidierte. Dabei entstand am PKW Sachschaden in Höhe von etwa 3.000 Euro. Der Wildvogel verendete an der Unfallstelle. Vorfahrt missachtet Eine 25-jährige Fahrerin eines PKW Skoda befuhr am 15. April 2026 gegen 19:30 Uhr die Wittenberger Straße in Richtung Kreisstraße. An der gleichrangigen Straßenkreuzung Am Vogelherd kam es zur Kollision mit dem von rechts kommenden PKW Volkswagen eines 63-Jährigen. Bei dem Aufprall drehte sich der Skoda um 180 Grad und kam entgegengesetzt zur Fahrbahn zum Stillstand. Es entstand ein Gesamtschaden in Höhe von etwa 15.000 Euro. Personen wurden nicht verletzt.  
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