Posted: 2026-05-13 08:42:00

Polizisten kontrollierten in der Schopenhauerstraße die Fahrerin eines E-Rollers. Bei der Überprüfung des Kennzeichens stellte sich heraus, dass der E-Roller keine gültige Versicherung mehr hat. Weiterhin war die Fahrerin 12 Jahre alt, das Fahren ist erst ab 14 Jahren erlaubt. Die Weiterfahrt wurde untersagt und die Fahrerin einem Erziehungsberechtigten übergeben. Es wurde ein Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.

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