Posted: 2026-05-22 10:45:27
Ausgangsmeldung: „Versuchter Raub  Halberstadt – Am Mittwoch, den 25.03.2026, ereignete sich in der Katharinenstraße ein versuchter Raub. Nach derzeitigen Erkenntnissen befuhr eine 18-jährige Frau gegen 07:20 Uhr mit ihrem PKW die Katharinenstraße auf Höhe des dortigen Kindergartens, um zu parken. Beim Aussteigen aus dem Fahrzeug wurde sie von einem bislang unbekannten Mann überrascht. Der Täter schrie die Geschädigte lautstark an und forderte sie zur Herausgabe ihrer Autoschlüssel auf. Der Unbekannte ging auf die 18-Jährige zu und zog kräftig an ihrem Ärmel. Aufgrund des beherzten Eingreifens eines Zeugen, welcher drohte die Polizei zu rufen, ließ der Täter von der Frau ab und flüchtete in unbekannte Richtung. Der Tatverdächtige wird wie folgt beschrieben: männlich ca. 40 Jahre ca.1,75 m, normale Figur südländischer Phänotyp, gebräunte Haut kurze schwarze Haare, Vollbart unter einem Auge ein deutlich sichtbarer Leberfleck ausländischer Akzent Jacke aus schwarzem Stoff Sachdienliche Hinweise zur Tat und/oder tatverdächtigen Personen erbittet das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier:        https://polizei.sachsen-​anhalt.de/das-​sind-wir/polizei-​interaktiv/e-​revier/hinweis-​geben „      Ergänzung: Die Polizei bittet um Veröffentlichung eines Phantombildes zu einem Beschuldigten einer versuchten Raubstraftat vom 25.03.2026 in Halberstadt. Die Veröffentlichung dient der Feststellung der Identität des bislang noch unbekannten Täters.  Hinweise zur Person auf dem Phantombild und/oder dessen Aufenthaltsort richten Sie bitte an das Polizeirevier Harz in Halberstadt unter der Telefonnummer 03941/674-293 oder online über das elektronische Polizeirevier:       https://polizei.sachsen-​anhalt.de/das-​sind-wir/polizei-​interaktiv/e-​revier/hinweis-​geben   Hinweis: „Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-​Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe. Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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