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Posted:
2026-05-30 11:55:30
Seit dem frühen Morgen des 29.05.2026 sind drei Mädchen syrischer Herkunft aus Oebisfelde unbekannten Aufenthalts. Die Mutter zeigte das Verschwinden gegenüber der Polizei an. Suchmaßnahmen im Wohnumfeld blieben erfolglos. Vermisst werden:
Sabah A. (13 Jahre)
Personenbeschreibung:
- 160 cm
- sehr schlank
- viele Pickel im Gesicht
- schwarze, schulterlange glatte Haare,
- braune Augen
- Muttermal an der linken Wange
- weißes Shirt (Trainingsshirt vom Handballverein Oebisfelde)
- schwarze Hose (Leggings)
- schwarze oder weiße Sneaker
Janat E. (10 Jahre)
Personenbeschreibung:
- 130 cm
- normale Statur
- runderes Gesicht
- buschige Augenbrauen
- dunkellila Pyjama mit einem Stitch-Emblem auf der Brust,
- der Pyjama besteht aus einem T-Shirt und einer dreiviertel langen Hose
- weiße Sneaker mit hellbauen Häkchen
Ghofran E. (8 Jahre)
Personenbeschreibung:
- 125 cm
- schlanke Statur
- sehr schlankes Gesicht
- sehr große auffällige Augen
- zusammengewachsene Augenbrauen
- bekleidet wie die Schwester Janat
Wer hat die Geschwister nach dem frühen Morgen des 29.05.2026 gesehen? Wer kann Angaben zum gegenwärtigen Aufenthaltsort der Geschwister machen? Es wird gebeten, sich für Hinweise im Polizeirevier Börde unter 03904/ 4780 zu melden.
„Die in der Pressemitteilung enthaltenen personenbezogenen Daten (Angaben zu Personen, Fotos, usw.) werden Ihnen auf Grundlage des § 28 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung des Landes Sachsen-Anhalt (SOG LSA) vom 23.09.2003, GVBl. LSA 2003, S. 204, in der jeweils gültigen Fassung übermittelt. Das heißt, die Übermittlung erfolgt ausschließlich zur Inanspruchnahme der Fahndungshilfe.
Ist die Fahndungshilfe aus polizeilicher Sicht entbehrlich, erhalten Sie hierüber unverzüglich eine schriftliche Mitteilung. Vorsorglich wird bereits an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass Sie sich anschließend bei einer Fortsetzung Ihrer Maßnahmen nicht mehr auf das Ersuchen der Polizeiinspektion Magdeburg berufen dürfen. Eine erfolgte Nutzung des Internets zu Zwecken der Fahndungshilfe ist umgehend zu beenden.“
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