Local News
Posted:
2026-05-31 14:12:50
Kriminalitätslage:
LadendiebAm 30.05.2026 meldete sich ein Wittenberger Supermarkt fernmündlich im Polizeirevier und meldete einen männlichen Ladendieb. Demnach führte der 65-jährige Wittenberger einen Rollstuhl zum Einkauf mit. Auf der Sitzfläche des Rollstuhls befanden sich diverse Lebensmittel. Diese bezahlte der Beschuldigte an der Kasse ordnungsgemäß. Nach dem Verlassen des Kassenbereichs wurde der Ladendetektiv des Supermarktes auf eine Tasche aufmerksam. Diese hing über die Griffe des Rollstuhls und war mittels einer Jacke abgedeckt. Nachdem der Ladendetektiv den Beschuldigten auf den Inhalt der Tasche ansprach, weigerte dieser sich den Inhalt vorzuzeigen. Durch die Polizeibeamten konnten alkoholische Getränke sowie Fleisch im Wert von insgesamt 30 € aufgefunden werden. Das Diebesgut wurde wieder an den Markt übergeben. Der Beschuldigte erhielt ein Hausverbot. Ein Ermittlungsverfahren wurde eingeleitet.
Verkehrslage:
Unaufmerksam beim AusparkenAm 30.05.2026 beabsichtigte ein 64-jähriger Fahrzeugführer mit seinem PKW Toyota um 10:57 Uhr auf dem Parkplatz eines Supermarktes in der Wittenberger Lerchenbergstraße in eine Parklücke einzuparken. Dabei beachtete er den ordnungsgemäß abgeparkten PKW VW eines 48-Jährigen ungenügend. Es kam zum Zusammenstoß beider Fahrzeuge. Dabei entstand Sachschaden. Verletzt wurde niemand.
WildunfallAm 30.05.2026 befuhr eine 63-jährige Fahrerin mit ihrem PKW Ford die K 7214 aus Richtung Wergzahna in Richtung Rahnsdorf. Plötzlich querte ein Dachs die Fahrbahn. Es kam zum Zusammenstoß zwischen PKW und Tier. Dabei entstand Sachschaden am Fahrzeug. Das Tier verendete an der Unfallstelle.
Sonstiges:
Ohne Pflichtversicherung unterwegsIm Rahmen der mobilen Streifentätigkeit befuhren Polizeibeamte des Revierkommissariats Jessen am 30.05.2026 die Straße „Markt“ in Annaburg. Dabei wurden sie auf einen 27-Jährigen aufmerksam. Dieser befuhr oben genannte Straße mittels E-Scooter ohne sichtbar angebrachtes Kennzeichen. Folglich wurde eine Verkehrskontrolle durchgeführt. Dabei wurde bekannt, dass kein Versicherungsschutz für das Fahrzeug besteht. Der Fahrzeugführer gab an, dass er nicht wisse, dass E-Scooter versichert werden müssen. Es wurde ein Strafverfahren gemäß Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde untersagt.
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