Posted: 2026-06-02 06:07:46

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

BPOL NRW: Diebstahl mit Messer: Bundespolizei regt beschleunigtes Verfahren an

Essen (ots)

Am Abend des 31. Mai nahmen Bundespolizisten einen Mann fest, der im Verdacht steht, zuvor Waren in einer Drogeriefiliale entwendet zu haben. Die Bundespolizei ermittelt und regt ein beschleunigtes Verfahren an.

Gegen 20:40 Uhr erhielt die Bundespolizei am Essener Hauptbahnhof die Meldung, dass ein Ladendetektiv einen Mann festgehalten habe. Der deutsche Staatsbürger hatte beobachtet, wie der 48-Jährige sich mehrere Kosmetikartikel in die Tasche seines Pullovers steckte und dann schnellen Schrittes die Filiale ohne zu bezahlen verließ. Der 60-Jährige eilte dem polnischen Staatsbürger hinterher. Dieser blieb nach kurzer Flucht stehen und folgte dem Detektiv freiwillig in das Büro. Nach erfolgter Belehrung äußerte sich der Beschuldigte gegenüber der hinzugerufenen Streife der Bundespolizei nicht zu dem Tatvorwurf. Bei einer anschließenden Durchsuchung stellten die Einsatzkräfte neben dem Stehlgut in der Hosentasche des Tatverdächtigen ein zugriffsbereites Messer fest. Dieses beschlagnahmten die Einsatzkräfte umgehend. Aufgrund der Höhe des Gesamtschadens (Stehlgut im Wert von über 520,00 Euro) und des aufgefundenen Messers nahmen die Polizisten den bereits der Polizei bekannten Mann vorläufig fest und führten ihn zur Dienststelle. Dort nahmen die Einsatzkräfte die Fingerabdrücke des Mannes und fertigten Lichtbilder von ihm an. Während der erkennungsdienstlichen Behandlung beleidigte der Pole die Beamten zudem. Ein durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von über 2,6 Promille. Die Beamten hielten Rücksprache mit der zuständigen Staatsanwaltschaft Essen und regten ein beschleunigtes Verfahren an. Die Staatsanwaltschaft stimmte dem zu, sodass die Uniformierten den wohnungslosen Mann dem Polizeigewahrsam zuführten. Ein hinzugezogener Polizeiarzt hatte zuvor die Gewahrsamsfähigkeit bestätigt. Von dort aus erfolgt die Vorführung bei dem zuständigen Richter.

Die Bundespolizei sicherte das Videomaterial und leitete ein Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls mit Waffen, besonders schweren Falls des Diebstahls (gewerbsmäßig) und Beleidigung ein.

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