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Posted:
2026-06-05 09:27:09
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/65853/6288692
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Siegburg (ots)
Beamte des Verkehrsdienstes der Polizei im Rhein-Sieg-Kreis haben am Mittwochmittag (03. Juni) auf der Luisenstraße in Siegburg zwei Personen auf einem E-Scooter kontrolliert.
Den Polizisten war aufgefallen, dass der E-Scooter entgegen der Vorschriften mit zwei Personen besetzt war. Bei der anschließenden Kontrolle ergaben sich zudem Hinweise darauf, dass der 33-jährige Fahrzeugführer aus Windeck unter dem Einfluss von Betäubungsmitteln stehen könnte. Ein vor Ort durchgeführter Drogenvortest verlief positiv auf Amphetamin.
Dem Mann wurde daraufhin in einem Krankenhaus eine Blutprobe entnommen. Zudem untersagten die Beamten die Weiterfahrt. Gegen den 33-Jährigen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen des Verdachts des Fahrens unter Drogeneinfluss eingeleitet.
Die Polizei weist in diesem Zusammenhang auf die wichtigsten Regelungen für die Nutzung von E-Scootern hin:
- Das Mindestalter beträgt 14 Jahre. - Für E-Scooter gelten die gleichen Alkoholgrenzen wie für Autofahrer. - E-Scooter dürfen nur von einer Person genutzt werden. - Gefahren werden darf auf Radwegen, Radfahrstreifen oder Fahrradstraßen. Sind diese nicht vorhanden, muss die Fahrbahn genutzt werden. Das Befahren von Gehwegen ist nicht erlaubt. - E-Scooter benötigen eine gültige Betriebserlaubnis sowie einen bestehenden Versicherungsschutz. (Re)
Rückfragen bitte an:
Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis
Pressestelle
Telefon: 02241/541-2222
E-Mail: pressestelle@polizei-rhein-sieg.de
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