Local News
Posted:
2026-06-24 08:34:48
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/30835/6301045
Hagen (ots)
Bei einer Verkehrskontrolle vor wenigen Tagen trafen Einsatzkräfte des Verkehrsdienstes zwei Kinder im Alter von 10 und 12 Jahren an, die gemeinsam auf einem E-Scooter unterwegs waren. Die Kinder fuhren in einem Fußgängerbereich, wobei sich beide gleichzeitig auf dem Fahrzeug befanden.
Darüber hinaus ergaben sich Hinweise darauf, dass für den E-Scooter kein gültiger Versicherungsschutz bestand. Die Feststellungen der Beamten sind kein Einzelfall, sondern verdeutlicht die wiederholt auftretenden, potenziellen Gefahren, die mit einer unsachgemäßen Nutzung von E-Scootern verbunden sind.
Es gilt Folgendes zu beachten:
E-Scooter dürfen im öffentlichen Verkehrsraum erst ab einem Mindestalter von 14 Jahren geführt werden.
Zudem ist die Nutzung durch mehrere Personen gleichzeitig nicht zulässig, da die Fahrzeuge ausschließlich für eine Person ausgelegt sind.
Insbesondere in Fußgängerbereichen können durch eine derartige Nutzung erhebliche Gefahren für andere Verkehrsteilnehmer entstehen. Durch die gemeinsame Nutzung eines E-Scooters verlängern sich Bremswege, das Fahrverhalten wird instabil und Ausweichmanöver können nur eingeschränkt durchgeführt werden. Kommt es zu einem Sturz oder Zusammenstoß, besteht ein erhöhtes Verletzungsrisiko sowohl für die Nutzer als auch für Dritte.
Besondere Bedeutung kommt darüber hinaus dem bestehenden Versicherungsschutz zu. Dieser dient dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer und stellt sicher, dass bei einem verursachten Schaden eine Regulierung erfolgen kann. Fehlt ein entsprechender Versicherungsschutz, können Geschädigte erhebliche Nachteile erleiden.
Die Polizei weist daher darauf hin, dass E-Scooter keine Spielgeräte darstellen, sondern Fahrzeuge im Sinne der Straßenverkehrsvorschriften sind. Eltern und Erziehungsberechtigte sollten sich daher regelmäßig darüber informieren, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für die Nutzung erfüllt sind und ihre Kinder entsprechend sensibilisieren.
Die konsequente Einhaltung der bestehenden Vorschriften dient nicht allein der Vermeidung von Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten, sondern insbesondere dem Schutz aller Verkehrsteilnehmer. (rst)
Rückfragen bitte an:
Polizei Hagen
Pressestelle
Telefon: 02331 986 15 15
E-Mail: pressestelle.hagen@polizei.nrw.de
Homepage: https://hagen.polizei.nrw
Facebook: https://www.facebook.com/Polizei.NRW.HA
X: https://twitter.com/polizei_nrw_ha
Instagram: http://www.instagram.de/polizei.nrw.ha
WhatsApp-Kanal: https://url.nrw/WhatsAppPolizeiNRWHagen
Original-Content von: Polizei Hagen, übermittelt durch news aktuell
Be the first person to like this.