Posted: 2026-06-26 10:34:40

Kreispolizeibehörde Märkischer Kreis

Plettenberg/ Lüdenscheid/ Iserlohn (ots)

Die Polizei erwischte in den vergangenen Tagen mehrere Verkehrsteilnehmer ohne gültige Fahrerlaubnis.

Am Donnerstagmorgen gegen 11.45 Uhr machten Zeugen in Plettenberg Am Untertor die Polizei auf einen Lkw-Fahrer aufmerksam. Dieser hätte bei der Ausfahrt aus dem Kreisverkehr das am Fußgängerüberweg wartende Kind über die Straße lassen müssen. Die Zeugen empfanden die Situation als so gefährlich, dass sie eine zufällig vorbeifahrende Besatzung eines Streifenwagens ansprachen. Die Polizei fuhr dem Lkw hinterher und stoppte ihn auf dem Sparkassen-Parkplatz. Bei der Kontrolle schlug den Beamten Alkoholgeruch entgegen. Eine Abfrage in den Systemen der Polizei nach dem Führerschein des 62-Jährigen ergab, dass ihm die Fahrerlaubnis bereits vor sehr langer Zeit entzogen wurde. Ein Atemalkoholtest erhärtete den Verdacht einer Fahrt unter Alkoholeinfluss, weshalb der Mann zur Wache gebracht wurde. Dort nahm ihm ein Arzt Blutproben ab. Er bekam Anzeigen wegen Trunkenheit im Verkehr sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Gegen den Halter des Lkw wird gesondert ermittelt wegen des Verdachts, das Fahren ohne Fahrerlaubnis zugelassen zu haben. Die Polizei bittet zudem Zeugen des Vorfalls mit dem Kind Am Untertor, sich zu melden unter Telefon 9199-0.

Weil er an der Kreuzung Humboldstraße/ Gasstraße in Lüdenscheid das Stoppzeichen (Verkehrzeichen 206 Halt! Vorfahrt gewähren!) missachtete, wurde ein Pkw-Fahrer am Donnerstag gegen 12 Uhr von der Polizei angehalten und kontrolliert. Der 33-jährige, in Lüdenscheid gemeldete Fahrer konnte weder Führerschein noch Fahrzeugschein vorweisen. Eine Kennzeichen-Abfrage ergab, dass das Kennzeichen zu einem anderen Fahrzeug gehört. Der Fahrer besitzt keine Fahrerlaubnis. Die Polizeibeamten untersagten die Weiterfahrt und stellten die Kennzeichen sicher. Der Fahrer bekam Anzeigen wegen Kennzeichenmissbrauchs, Verstoßes gegen die Straßenverkehrs-Zulassung-Ordnung, Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

Am Dienstagmorgen kontrollierte die Polizei auf der Untergrüner Straße in Iserlohn einen Lkw-Fahrer. Wie sich herausstellte, war die Fahrerlaubnis ebenso abgelaufen wie die Berufskraftfahrer-Qualifikation. Die Beamten schrieben dementsprechende Anzeigen und untersagten die Weiterfahrt.

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