Posted: 2026-07-30 16:32:53

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Duisburg (ots)

Heute Morgen (30. Juli 2026) kontrollierten Beamte der Bundespolizei einen Mann im Duisburger Hauptbahnhof. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass gegen den 47-jährigen türkischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag.

Gegen 4.00 Uhr wurde der Mann im Duisburger Hauptbahnhof von den Uniformierten kontrolliert. Auf Verlangen machte er zunächst mündliche Angaben zu seiner Person. Da seine Identität vor Ort nicht zweifelsfrei festgestellt werden konnte, brachten ihn die Beamten zur Dienststelle.

Dort stellte sich heraus, dass der Mann zuvor falsche Personalien angegeben hatte. Bei der fahndungsmäßigen Überprüfung durch den Abgleich seiner Fingerabdrücke mit dem polizeilichen Fahndungssystem stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 47-Jährigen ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Duisburg vorlag. Der 47-Jährige war wegen Diebstahls zu einer Restfreiheitsstrafe von 264 Tagen verurteilt worden. Ursprünglich war gegen ihn eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 3 Monaten verhängt worden.

Nach Abschluss aller polizeilichen Maßnahmen wurde der Mann in die Justizvollzugsanstalt Duisburg-Hamborn eingeliefert.

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