Posted: 2026-08-05 04:44:28

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Kempen - Viersen - Straelen - Gronau (ots)

Am Dienstagvormittag kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen Fahrgäste im grenzüberschreitenden Regionalzug 13 auf der Fahrt von Viersen nach Venlo. Hierbei wurden auch die Personalien eines 37-jährigen Afghanen in den polizeilichen Datenbeständen überprüft. Es stellte sich heraus, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr durch die Staatsanwaltschaft Rostock gesucht wird. Weiterhin lagen Aufenthaltsermittlungen wegen Raubes, Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte und Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz vor. Der Verurteilte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 700 EUR bei der Bundespolizei ein und konnte somit die ihm drohende 35-tägige Ersatzfreiheitsstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahme durfte der Afghane weiterreisen.

Ein 40-jähriger Deutscher reiste am Nachmittag als Fahrer eines in Mühlhausen zugelassenen Personenkraftwagens auf der Autobahn 40 in das Bundesgebiet ein. Bei der Kontrolle an der Anschlussstelle Straelen ergab die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten Personalausweises, dass der Reisende mit zwei Haftbefehlen gesucht wird. Die Staatsanwaltschaft Trier suchte ihn wegen Betruges. Hiernach musste er noch eine Geldstrafe in Höhe von 960 Euro bezahlen oder eine 12-tägige Haftstrafe verbüßen. Wegen eines Verstoßes gegen das Ordnungswidrigkeitengesetz suchte ihn die Staatsanwaltschaft Saarbrücken. Hier war noch eine Geldstrafe in Höhe von 50 Euro zu zahlen oder eine eintägige Haftstrafe zu verbüßen. Die zur Abwendung der Vollstreckung der Freiheitsstrafen erforderlichen Geldbeträge zahlte der Mann bei der Bundespolizei ein. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei ihm die Weiterreise.

In einem grenzüberschreitenden Reisebus auf der Fahrt von Gent nach Kopenhagen reiste ein 43-jähriger Pole am späten Abend auf der Bundesstraße 54 in das Bundesgebiet ein. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien anhand des vorgelegten polnischen Reisepasses, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Diebstahls durch die Staatsanwaltschaft Düsseldorf gesucht wird. Weiterhin lagen Aufenthaltsermittlungen wegen Diebstahls und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte vor. Da der Verurteilte die fällige Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro nicht aufbringen konnte, brachte die Bundespolizei ihn nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen zur Verbüßung der 15-tägigen Haftstrafe in das Gefängnis in Münster.

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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47533 Kleve

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