Posted: 2026-08-10 04:36:59

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Kleve - Kempen - Kaldenkirchen - Emmerich - Weeze (ots)

Am Freitagnachmittag, 7. August 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Autobahn 61 an der Anschlussstelle Kaldenkirchen Süd eine 29-jährige Ukrainerin als Beifahrerin in einem in Bulgarien zugelassenen Personenkraftwagen bei der Einreise aus den Niederlanden. Bei der Überprüfung der Personalien in den polizeilichen Datenbeständen stellte die Bundespolizei fest, dass die Reisende mit einem Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft Berlin wegen Diebstahls gesucht wird. Die Gesuchte zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 600 Euro bei der Bundespolizei ein und konnte somit die drohende 40-tägige Haftstrafe abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte sie ihre Reise fortsetzen.

Auf der Autobahn 3 am Rastplatz Wittenhorst kontrollierte die Bundespolizei am Samstagmorgen, 8. August 2026, eine 22-jährige Rumänin als Beifahrerin in einem in Rumänien zugelassenen Personenkraftwagen. Hier ergab die Überprüfung der Personalien, dass die Reisende mit einem Haftbefehl wegen Urkundenfälschung durch die Staatsanwaltschaft Duisburg gesucht wird. Die Gesuchte wurde vor Ort verhaftet und zur weiteren Sachbearbeitung zur Bundespolizeiinspektion Kleve gebracht. Eine Bekannte der Frau zahlte die fällige Geldstrafe in Höhe von 450 Euro bei der Polizei in Bischofsheim ein und konnte somit die drohende 15-tägige Haftstrafe der Rumänin abwenden. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen gestattete die Bundespolizei die Weiterreise.

Ein 51-jähriger Pole reiste als Fahrgast im Regionalexpress 13 am Sonntagmittag, 9. August 2026, aus den Niederlanden nach Deutschland. In diesem Fall ergab die Überprüfung der Personalien durch die Bundespolizei, dass der Reisende mit einem Haftbefehl wegen Beleidigung durch die Staatsanwaltschaft Wuppertal gesucht wird. Der Verurteilte zahlte die Geldstrafe in Höhe von 1500 Euro im Bundespolizeirevier Kempen ein und konnte daher die 15-tägige Haftstrafe abwenden. Anschließend durfte er seine Reise fortsetzen.

Im Rahmen der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Tirana kontrollierte die Bundespolizei am Flughafen Niederrhein am Samstagabend, 8. August 2026, einen 38-jährigen Niederländer. Bei der Überprüfung der Personalien wurde eine Fahndungsnotierung in den polizeilichen Datenbeständen festgestellt. Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf suchte den Reisenden mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Die ihm drohende viertägige Haftstrafe konnte der Niederländer abwenden, indem er die Geldstrafe in Höhe von 400 Euro bei der Bundespolizei einzahlte. Anschließend durfte der Mann weiterreisen.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Uwe Eßelborn

Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
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Internet: www.bundespolizei.de

Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve

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