Posted: 2026-08-17 12:37:28

Kreispolizeibehörde Euskirchen

POL-EU: Der Lkw hat keine Bremsen

Mechernich (ots)

Ab auf die Landstraße 11 und rein in die Kontrolle: Was Polizeibeamte bei einer Verkehrskontrolle bei Mechernich-Obergartzem feststellten, hatte es in sich. Ein 50-jähriger Lkw-Fahrer aus dem Rhein-Erft-Kreis war am Montag (10. August) gegen 16 Uhr mit einer Sattelzugmaschine und einem Sattelauflieger unterwegs und der Auflieger hatte praktisch keine Bremswirkung.

Zunächst fiel der Fahrer dadurch auf, dass er während der Fahrt mit einem Mobiltelefon telefonierte. Als er sich der Kontrollstelle näherte und die Polizeibeamten erblickte, ging es plötzlich ganz "flück": Das Handy wurde kurzerhand vom Ohr in den Fußraum fallen gelassen.

Für die Kontrolle wurde anschließend der Führerschein gezückt. Doch auch der sorgte nicht gerade für Freude: Für die von ihm geführte Fahrzeugkombination wäre die Fahrerlaubnisklasse CE erforderlich gewesen. Der 50-Jährige konnte lediglich einen Führerschein der Klasse C1E vorzeigen. Die erforderliche Fahrerlaubnisklasse CE war nicht mehr gültig. Doch damit war die Kontrolle noch lange nicht beendet. Bei der technischen Überprüfung wurde es im wahrsten Sinne des Wortes bremsenlos.

Die Polizeibeamten stellten fest, dass das Übertragungsgestänge der Bremsanlage (siehe Foto) an der ersten und zweiten Achse des Sattelaufliegers vorsätzlich ausgehängt worden war. Der Auflieger verfügte dadurch über keinerlei Bremsleistung.

Doch nicht nur bei der Bremsanlage gab es erhebliche Probleme. Ein Zurrgurt lag lose auf der Ladefläche. Ganz nach dem Motto: "Solang ich noch Luft in meinen Reifen hab, geht's weiter" - doch genau das war bei diesem Sattelauflieger ebenso keine gute Idee. Auch die Reifen wiesen erhebliche Mängel auf. Festgestellt wurden unter anderem fehlender Luftdruck, beschädigte Karkassen und Bremsplatten.

Ein Lkw ohne Bremswirkung, dazu mangelhafte Reifen und eine nicht ordnungsgemäß gesicherte Ladung - da war die Fahrt endgültig vorbei.

Die festgestellten Mängel führten zu einer definitiven Verkehrsunsicherheit des Sattelaufliegers. Der Sattelzug wurde aus dem Verkehr gezogen.

Neben dem Fahren ohne Fahrerlaubnis wurden Ordnungswidrigkeiten wegen der Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt sowie wegen der mangelhaften Ladungssicherung festgestellt. Eine Anzeige wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis sowie wegen Verstößen gegen die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung wurde gefertigt.

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