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Posted:
2026-08-31 14:05:55
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/6343109
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Kleve - Emmerich - Elten - Babberich (ots)
Bereits am Samstagnachmittag, 29. September 2026, kontrollierte die Bundespolizei auf der Bundesstraße 220 in Emmerich einen 25-jährigen Rumänen nach erfolgter Einreise aus den Niederlanden. Bei dem Abgleich seiner Personalien in den polizeilichen Fahndungssystemen wurde bekannt, dass ihn die Staatsanwaltschaft Traunstein mit einem Vollstreckungshaftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr sucht. Das Amtsgericht Rosenheim hatte ihn im Jahr 2024 zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagesätzen zu jeweils 50 Euro verurteilt. Durch Zahlung der Restgeldstrafe in Höhe von 1895,98 Euro konnte der Mann die ihm noch zu erwartende Ersatzfreiheitsstrafe von 21 Tagen abwenden.
Gegen 18:00 Uhr kontrollierte die Bundespolizei im Rahmen der vorübergehend wiedereingeführten Grenzkontrollen einen 56-jährigen Franzosen auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Kattenhorst Gegen die Person lagen zwei offene Haftbefehle zur Strafvollstreckung der Staatsanwaltschaft Offenburg vor. Nach Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1524,87 Euro durfte der Mann weiterreisen.
In der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn 3 am Rastplatz Knauheide wurden gegen 22:30 Uhr Reisende eines grenzüberschreitenden Fernreisebusses kontrolliert. Hierbei sind auch die Personalien eines 28-jährigen Polen in den polizeilichen Datenbanken abgeglichen worden. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main suchte den Mann mit einem Haftbefehl wegen Trunkenheit im Straßenverkehr. Das Amtsgericht Frankfurt hat ihn zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 30 Euro verurteilt. Da er die Geldstrafe zunächst nicht bezahlen konnte, verhaftete die Bundespolizei den Gesuchten und brachte ihn in die Diensträume der Bundespolizeiinspektion nach Kleve. Bevor er in die Justizvollzugsanstalt in Kleve eingeliefert werden konnte, bezahlte ein Freund die Geldstrafe in Höhe von 900 Euro.
In der Nacht zu Sonntag, 30. September 2026, um 01:20 Uhr kontrollierte die Bundespolizei in der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn 3 einen 39-jährigen Rumänen. Die Überprüfung seiner Person ergab eine Fahndungsausschreibung der Staatsanwaltschaft Passau wegen eines Vergehens nach dem Waffengesetz. Hiernach hat das Amtsgericht Passau ihn im Jahr 2025 zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu jeweils 40 Euro verurteilt. Auch er konnte durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro seine zu erwartende Ersatzfreiheitsstrafe von 15 Tagen abwenden und weiterreisen.
Ebenfalls in der Kontrollstelle auf der Bundesautobahn 3 gegen 12:00 Uhr überprüfte die Bundespolizei einen 46-jährigen Griechen. Der Mann wurde mit zwei Haftbefehlen gesucht. Zum einen durch die Staatsanwaltschaft Darmstadt wegen Betruges und zum anderen durch die Staatsanwaltschaft Deggendorf mit einem Tag Erzwingungshaft wegen eines nicht bezahlten Bußgeldes. Der Verurteilte war bereit, beide Strafen in einer Gesamthöhe von 620 Euro umgehend zu bezahlen, und durfte dann weiterreisen.
Auf der Bundesstraße 8 in Babberich kontrollierte die Bundespolizei gegen 13:30 Uhr einen 41-jährigen Bulgaren. Bei der Überprüfung seiner Personalien stellte sich heraus, dass ihn die Staatsanwaltschaft Regensburg mit einem Vollstreckungshaftbefehl auf Grund einer Verurteilung vom Amtsgericht Regensburg wegen Steuerhinterziehung sucht. Auch dieser konnte durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 309,50 Euro seine ihm zu erwartende Ersatzfreiheitsstrafe von 11 Tagen abwenden.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Kleve
Christian Goerke
Telefon: (02821) 7451-0
E-Mail: presse.kle@polizei.bund.de
X (Twitter): @BPOL NRW
Internet: www.bundespolizei.de
Emmericher Straße 92-94
47533 Kleve
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.
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