Posted: 2026-09-10 23:26:00

Im Rahmen ihrer Streifentätigkeit kontrollierten Polizeibeamte den Fahrer eines PKW. Während der Kontrolle wurde festgestellt, dass die Kennzeichen, die an dem PKW angebracht waren, nicht zu diesem gehörten. Weiterhin wurde festgestellt, dass der Fahrer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Die Beamten untersagten dem jungen Mann daraufhin die Weiterfahrt. Außerdem nahmen sie Anzeigen wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetzes, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Urkundenfälschung auf.

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