Posted: 2026-09-24 10:44:00
Für den neuen Mietspiegel werden ab 1. Oktober 2026 Daten von rund 6.200 zufällig ausgewählten Leipziger Wohnungen sowie Ein- und Zweifamilienhäusern erhoben. In den entsprechenden Fragebögen an Mieterinnen und Vermieter werden die Miete, die Betriebs- und Nebenkosten, die Größe der Wohnung sowie weitere Ausstattungsmerkmale erfasst. Sowohl Mieter als auch Vermieterinnen sind zur Auskunft nach Art. 238 § 2 EGBGB verpflichtet.
  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.