Posted: Thu, 22 Feb 2024 12:14:05 GMT

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 8. Februar bis voraussichtlich 5. April 2024 zwischen Schlichting (Einmündung L 302) und Kleve („Unterm Berg“) die beschädigte Fahrbahn der Landesstraße 149 einschließlich des Rad- und Fußwegs. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung ausgeführt werden.

Zeitgleich führt der LBV.SH auf dem Rad- und Fußweg entlang der L 149 zwischen Kleve und Hennstedt Bauarbeiten durch. Diese Arbeiten können nur unter halbseitiger Sperrung ausgeführt werden. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit wird im Baubereich auf 30 Stundenkilometer begrenzt.

Hintergrund

Seit September 2023 und bis voraussichtlich Juli 2024 erneuert der LBV.SH die beschädigte L 149-Fahrbahn sowie den Geh- und Radweg zwischen Schlichting und Glüsing. Um die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten, wird die laufende Baumaßnahme in weitere Bauabschnitte unterteilt:

  • 2024: Unterm Berg bis Einmündung L 302 bei Schlichting
  • 2024: Einmündung L 239 bis Fedderinger Str.
  • 2024: Fedderinger Str. bis Mannecker Straße
  • 2024: Mannecker bis Unterm Berg (durch Kleve)

Für die weiteren Bauabschnitte erstellt die ausführende Firma einen detaillierten Zeitplan. Der LBV.SH wird rechtzeitig den Beginn der Arbeiten in den jeweiligen Bauabschnitten bekanntgeben. Die Baufirma vor Ort informiert Anliegerinnen und Anlieger durch Hauswurfzettel über mögliche Einschränkungen. Die Gesamtkosten in Höhe von rund vier Millionen Euro trägt das Land.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung führt ab Schlichting über die L 302 (Schlichtinger Chaussee) bis Rehm-Flehde-Bargen, die L 156 und die K 43 bis Ostrohe, die L 150 nach Linden sowie die K49 und die L 239 bis Hennstedt und umgekehrt. Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die weiteren Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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