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Posted:
2024-02-23 11:59:00
Original link:
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/steigende-anzahl-an-verkehrsunfaelle-auf/4619227
22 Personen wurden bei Verkehrsunfällen getötet und 1.823 Personen verletzt, davon 406 schwer / Geschwindigkeitsverkehrsunfälle waren im Jahr 2023 mit 1.256 Unfällen die häufigste Hauptunfallursache
Die Gesamtanzahl der Verkehrsunfälle auf den Straßen der Polizeidirektion Nord ist im Jahr 2023 nach der vorläufigen Bilanz (Stand 15.01.2024) um 313 auf 12.630 Verkehrsunfälle (Vorjahr 12.317 Unfälle; +2,5%) angestiegen und befindet damit wieder auf dem Niveau seit des Jahres 2021.
Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden stieg um 51 auf 1.443 VU (Vorjahr: 1.392 VU bzw. +3,7%) an, die Anzahl der Verunglückten (Getötete und Verletzte) um 80 auf 1.845 Personen (1.765 Verunglückte; +4,5%).
Bei den tödlich verletzten Personen ist die Anzahl von 20 auf 22 Personen (+ 10,0%) angestiegen. Die Anzahl der Verletzten stieg um 78 Personen auf 1.823 Verletzte (1.745 Verletzte, +4,5%) an.
Die häufigsten Hauptunfallursachen sind die unangepasste Geschwindigkeit mit 1.256 VU (Vorjahr: 892 VU bzw. +40,8%), das Nichtbeachten des Sicherheitsabstandes mit 924 VU (Vorjahr: 931 VU bzw. -0,8%), Vorfahrt/Vorrang mit 684 VU (Vorjahr: 711 VU bzw. -3,8%), Unfällen unter Einfluss von Alkohol mit 187 VU (Vorjahr: 191 bzw. -2,1%) sowie unter Einfluss sonstiger Drogen mit 58 VU (Vorjahr: 37 VU bzw. +56,8%).
In 64% der Fälle war somit die nicht angepasste Geschwindigkeit ursächlich für den Tod eines Beteiligten. Fast jeder zweite Verkehrsunfalltote kam also 2023 wegen der Unfallursache Geschwindigkeit ums Leben.
302 Verkehrsunfälle endeten mit einem Aufprall an Straßenbäumen (Vorjahr: 226 VU bzw. +33,6%), davon 150 VU mit Personenschaden (Vorjahr: 101 bzw. +48,5%). Dabei wurden 203 Personen verletzt (Vorjahr: 132 bzw. +53,8%) und 6 Personen getötet (Vorjahr: 4 Personen bzw. +50,0%). Damit starben 27,3% aller Verkehrsunfalltoten bei Baumunfällen, im Jahr 2022 lag der Anteil bei 20,0 %.
Bei den Verkehrsunfällen nach Örtlichkeiten stellen Unfälle innerhalb geschlossener Ortschaften mit 7.517 VU (Vorjahr: 7.290 VU bzw. +3,1%) erneut den höchsten Anteil dar. 3.872 VU (Vorjahr: 3.894 VU bzw. -0,6%) ereigneten sich außerhalb geschlossener Ortschaften (ohne BAB), auf Bundesautobahnen ereigneten sich 1.241 VU (Vorjahr: 1.133 VU bzw. +9,5%).
Der Landkreis Oberhavel verfügt mit 43 % über den höchsten Anteil gegenüber 26 % für den Landkreis Ostprignitz-Ruppin, 22 % für den Landkreis Prignitz und 9 % Bundesautobahn.
7 Personen starben innerhalb geschlossener Ortschaften (+5 Personen), 11 außerhalb geschlossener Ortschaften (-2 Personen) und 4 auf Bundesautobahnen (-1 Person). Verletzt wurden 1.041 Personen innerhalb geschlossener Ortschaften (Vorjahr: 1.002 Personen bzw. +4,6%), 444 Personen außerhalb geschlossener Ortschaften (Vorjahr: 511 Personen bzw. -13,1%) sowie 338 Personen auf Bundesautobahnen (Vorjahr: 234 Personen bzw. +44,4%).
Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Kindern ist auf 138 VU (Vorjahr: 102 VU bzw. +35,3%) angestiegen. Bei diesen Verkehrsunfällen verunglückten 117 Kinder (Vorjahr: 87 Kinder bzw. +34,5%), davon 88 Kinder (Vorjahr: 67 Kinder bzw. +31,3%) als Mitfahrer/in auf Fahrzeugen.
Insgesamt wurden 13 Kinder (Vorjahr: 8 Kinder bzw. +38,5%) schwer, zwei Kinder (0; +100%) tödlich verletzt. In 79 Fällen (Vorjahr: 52 VU bzw. +51,9%) waren Kinder Verursacher eines Verkehrsunfalls.
Bei 1.666 Verkehrsunfällen (Vorjahr: 1.547 VU bzw. +7,7%) waren Junge Erwachsene (18 bis einschl. 24 Jahre) beteiligt. Die Anzahl der Verkehrsunfälle mit Personenschaden stieg auf 253 VU (Vorjahr: 219 bzw. +15,5%). Die Anzahl der Verletzten stieg im Jahr 2023 auf 368 Personen (Vorjahr: 289 Personen bzw. +27,3%), die Anzahl der getöteten jungen Erwachsenen auf 3 Getötete (Vorjahr: 2 Getötete bzw. +50,0%) an.
Verkehrsunfälle mit Seniorinnen und Senioren (Altersgruppe 65+) sind auf 3.040 Unfälle angestiegen (Vorjahr: 2.888 VU bzw. +5,3%). 2.209 VU (Vorjahr: 2.083 VU bzw. +6,0%) oder 72,7% dieser Unfälle wurden durch Seniorinnen oder Senioren selbst verursacht. Im Vorjahr lag der Prozentsatz bei 71,8%. Die Anzahl der tödlich Verunglückten unter Beteiligung von Seniorinnen oder Senioren stieg von 8 auf 9 Personen (+12,5%) an, wobei in 6 Fällen Seniorinnen und Senioren als Geschädigte und in 3 Fällen als Verursacher statistisch erfasst wurden. Die Anzahl der Verletzten sank hingegen leicht auf 547 Personen (Vorjahr: 556 Personen bzw. -1,6%).
Im Jahr 2023 ereigneten sich insgesamt 158 Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern, was einem Anstieg von 19 Verkehrsunfällen (+ 13,7%) entspricht. Die Anzahl der Verunglückten ist dabei auf 138 Personen bzw. um + 12,2% bzw. + 15 Personen erheblich angestiegen.
Mit 7 getöteten Personen stieg die Gesamtanzahl nicht nur um 133,3% zum Vorjahr (3 getötete Fußgänger) an, sondern stellt auch den höchsten Negativwert seit der Bildung der PD Nord im Jahr 2011 dar.
Bei den Radfahrern und Radfahrerinnen (einschließlich Pedelec) sank die Gesamtanzahl auf 572 Unfälle (Vorjahr: 593 VU bzw. -3,5%). 311 Verkehrsunfälle mit Beteiligung Fahrradfahrende, also 54,4 % (Vorjahr 52,1%) wurde durch Fahrradfahrende selbst verursacht. Unter Beteiligung von Radfahrern und Radfahrerinnen waren 448 Verkehrsunfälle mit Personenschaden (Vorjahr: 455 VU bzw. -1,5%), bei denen 473 Personen verletzt wurden (Vorjahr: 482 Personen bzw. -1,9%). Es ist kein tödlicher Radfahrer bzw. Radfahrerin zu beklagen.
Verkehrsunfälle mit Beteiligung Motorräder (Krafträder sowie Leichtkrafträder über 50 bis 125 cm³) im öffentlichen Verkehrsraum sind auf 209 VU (Vorjahr: 191 VU bzw. +9,4%) angestiegen. 116 VU (Vorjahr: 111 VU bzw. +4,4%) bzw. 55,5% (Vorjahr 58,1%) wurden durch Kradfahrer selbst verursacht. Insgesamt wurden 123 Verkehrsunfälle mit Personenschaden (Vorjahr: 122 VU bzw. +0,8%) registriert, 4 Kradfahrer (Vorjahr: 3 Kradfahrer bzw. +33,3%) erlitten tödliche Verletzungen. Bei einem Unfall starb der Motorradfahrer bei einem selbst verursachten Unfall, bei drei Unfällen erlitten Kradfahrer als Beteiligte tödliche Verletzungen. Ein S-Pedelecfahrer, dessen Fahrzeug für eine Geschwindigkeit von mehr als 25 km/h ausgelegt war, wurde ebenfalls bei einem Alleinunfall tödlich verletzt. Aufgrund der Zulassung des Fahrzeugs wird dieses einem Kleinkraftrad und somit motorisiertem Zweirad gleichgesetzt, sodass er als fünftes Todesopfer bei Verkehrsunfällen mit Beteiligung motorisierter Zweiräder (Motorräder, Kleinkrafträder, Mofas, S-Pedelec) zählt.
Die Beteiligung des Güterverkehrs an Verkehrsunfällen ist auf 1.756 VU (Vorjahr: 1.734 VU bzw. +1,3%) angestiegen. Die Anzahl der Personenschadensunfälle ist auf 142 VU (Vorjahr: 141 VU bzw. +0,7%) leicht angestiegen. Adäquat dem Vorjahr sind zwei Getötete bei Verkehrsunfällen unter Beteiligung Güterkraftverkehr zu beklagen.
Auf den Bundesautobahnen wurden 336 VU (Vorjahr: 336 VU bzw. +/-0%) mit Beteiligung des Güterverkehrs registriert. Dabei wurden 55 Personenschadensunfälle (Vorjahr: 41 VU bzw. +34,1%) erfasst. Die Anzahl der Getöteten sank um eine Person (Vorjahr: 2 Personen bzw. -100,0%).
Polizeiliche Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit für das Jahr 2024
Vorschulkinder sowie Kinder der 1. Klasse nehmen vor allem als Fußgänger aktiv am Straßenverkehr teil. Sie sind die schwächsten Teilnehmer im Straßenverkehr. Mit dem Schulanfang erhöht sich dann auch noch das Risiko. Demzufolge besteht die Notwendigkeit, die Kinder auf ihre aktive Teilnahme am Straßenverkehr vorzubereiten und ihnen die erforderliche Hilfestellung zu geben. Die Mobilitäts- und Verkehrserziehung ist eine übergreifende Bildungs- und Erziehungsaufgabe der Schule. Ausgehend dessen wird die Polizeidirektion Nord auch im Jahr 2024 die Fußgängerausbildung für Kinder, die Busschule für Schüler/-innen der 1. und 2. Klasse sowie die Fahrradausbildung in den Fokus der polizeilichen Präventionsarbeit stellen.
Seniorinnen und Senioren wollen wir auf mögliche Gefährdungen und deren Vermeidung aufmerksam machen. Ob ältere Menschen mit dem Auto, dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Rollator unterwegs sind, der Erhalt einer sicheren Mobilität älterer Menschen ist grundlegendes Ziel der präventiven verkehrspolizeilichen Arbeit. Die Zielsetzung von Präventionsveranstaltungen besteht darin, dass Senioren neue Regelungen aus der StVO kennen, sie sensibilisiert werden, den Einfluss von Alkohol und Medikamenten auf das Fahrverhalten zu beachten, die Bedeutung der eigenen Vorbildwirkung auf das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer (insbesondere Kinder) zu erkennen. Durch die kritische Selbstbeobachtung sollen Seniorinnen und Senioren die momentane körperliche Verfassung real einschätzen und in Notsituationen im Straßenverkehr richtig reagieren können. Der Appell bleibt daher bestehen, dass beim Auftreten von gesundheitlichen Problemen auf das Führen von Fahrzeugen verzichtet werden soll, um derartige Unfälle zu vermeiden.
Verkehrsunfälle an Straßenbäumen ereigneten sich hauptsächlich auf Landesstraßen (38%) sowie Gemeindestraßen (35%) und überwiegend in verkehrsschwachen Zeiten, bei hohen Geschwindigkeiten und haben dabei schwerste Unfallfolgen. Deshalb müssen die wirksamen Maßnahmen zur Minderung der Unfallfolgen (fehlerverzeihende Seitenraumgestaltung) als auch die Durchsetzung der angemessenen Geschwindigkeit weiter umgesetzt werden. Folgende Maßnahmen werden daher im Jahr 2024 weiterhin als zielorientierend angesehen;
- Prüfung der Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit mit gezielter Überwachung an Häufungen von Baumunfällen, wobei in Alleen das generelle Tempo von 70 bzw. 80 km/h anzuwenden ist.
- Ausstattung der Unfallschwerpunkte mit Schutzplanken im engen Zusammenwirken mit den Unfallkommissionen in den Landkreisen sowie den Straßenbaulastträgern.
- Vermeidung des Nachpflanzens oder Neupflanzens von Bäumen ohne Schutzplanken.
Viele Nutzer unterschätzen die Risiken von Kleinkraft- und Motorrädern. Ausgehend dessen sind die Kontrollaktivitäten aus der Sicht der Polizei zu forcieren. Im Jahr 2024 werden Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen verstärkt zur Zweiradkontrolle eingesetzt
Die Polizeidirektion Nord wird im Jahr 2024 ihre flächendeckende Präsenz zur Feststellung von Geschwindigkeits- und Abstandsverstößen weiter ausbauen, um das Ziel einer kontinuierlichen Erhöhung der Verkehrssicherheit und damit dem Schutz von Menschenleben gerecht zu werden. Der Einsatz der Abstandmesssystem VKS 4.5 (Videokontrollsystem 4.5) hat sich bewährt, so dass dessen Einsatz im Jahr 2024 weiter ausgebaut wird.
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