Posted: 2024-03-12 11:30:47

Polizeidirektion Kiel

Kiel / Plön / Neumünster / Rendsburg-Eckernförde (ots)

Aktuell häufen sich erneut in Kiel, Neumünster, Kreis Plön und dem Kreis Rendsburg-Eckernförde sogenannte Schockanrufe. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche, in der mitgeteilt wird, dass Angehörige Opfer einer Straftat geworden wären und im Nachgang Geld gefordert wird.

Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand reagierten alle Angerufenen richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.

Wer ebenfalls derartige Anrufe erhält, wird gebeten, die 110 zu wählen.

Wir geben erneut Hinweise zum Umgang mit derartigen Anrufen:

   - Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur 
     Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein 
     Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
   - Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer 
     Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der 
     Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange 
     Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
   - In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur 
     Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit 
     strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten 
     über den Vorfall sprechen würde.
   - Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen 
     oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer 
     Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und 
     wählen selbst die 110.
   - Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige 
     kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder 
     Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an 
     vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch
     hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter 
     der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
   - Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an 
     einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in 
     Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
   - Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder 
     Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre 
     Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
   - Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden
     sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei 
     Schleswig-Holstein:  https://t1p.de/pbef

Stephanie Lage

Rückfragen bitte an:

Polizeidirektion Kiel

Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel

Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de

Original-Content von: Polizeidirektion Kiel, übermittelt durch news aktuell

  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.