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Posted:
2024-03-26 08:24:06
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/5743738
Kiel / Kreis Plön (ots)
Gemeinsame Pressemeldung der Staatsanwaltschaft Kiel und der Polizeidirektion Kiel
Samstagabend kam es in Gaarden zu einem schweren Raub, bei dem die Tatverdächtigen die Geschädigten mit einem Messer bedroht haben sollen. Die Polizei nahm die jungen Männer kurz darauf fest. Gegen Beide erließ ein Haftrichter einen Untersuchungshaftbefehl.
Nach derzeitigem Ermittlungsstand befanden sich am Samstagabend die beiden 17 und 18 Jahre alten Geschädigten in der Adolf-Westphal-Straße, um dort ihre Drohnen steigen zu lassen. Dort seien sie plötzlich von zwei Männern angesprochen worden. Einer von ihnen habe die Geschädigten aufgefordert, ihm eine Drohne und Geld zu geben und habe sie dabei mit einem Messer bedroht. Die beiden Tatverdächtigen hätten letztendlich Geld, ein Smartphone und Drohnenzubehör geraubt und seien dann in Richtung Bahnhofstraße geflüchtet.
Die Geschädigten verständigten anschließend selbst die Polizei. Im Rahmen der sofort eingeleiteten Fahndung nahmen Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen des 4. Polizeireviers die beiden 21 und 26 Jahre alten Tatverdächtigen in einem Hinterhof in der Straße Schwedendamm fest. Die beiden jungen Männer kamen ins Polizeigewahrsam.
Am Sonntagabend fand auf Antrag der Kieler Staatsanwaltschaft die Vorführung der 21 und 26 Jahre alten Männer am Kieler Amtsgericht statt. Ein Haftrichter folgte dem Antrag und erließ einen Untersuchungshaftbefehl wegen schweren Raubes. Die beiden Tatverdächtigen kamen in eine Justizvollzugsanstalt.
Bisherige Ermittlungen ergaben, dass beide Männer ebenfalls im Verdacht stehen, mehrere Wohnungseinbrüche begangen zu haben. Bei den Taten soll es sich um die Einbrüche aus der vergangenen Woche in Wisch, Probsteierhagen und Stein handeln, bei denen unter anderem auch Fahrzeuge entwendet worden waren. Ob die 26- und der 21-Jährige für weitere Taten in Frage kommen, ist Gegenstand der Ermittlungen.
Es wird darauf hingewiesen, dass bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung jeder Angeklagte als unschuldig gilt (Artikel 6 Abs. 2 der Europäischen Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten).
Michael Bimler / Staatsanwaltschaft Kiel
Alina Kelbing / Polizeidirektion Kiel
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
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