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Kontrollschwerpunkt der Wasserschutzpolizei: Fahren unter Alkohol und Drogen (Polizeidirektion West)
Posted:
2024-03-26 11:11:00
Original link:
https://polizei.brandenburg.de/pressemeldung/kontrollschwerpunkt-der-wasserschutzpoli/4693221
Die Sonne lässt sich in den jüngsten Tagen öfter blicken und auch die anstehenden Osterfeiertage locken viele in diesen Tagen ins Freie – sowie auf die Gewässer in der Region. Damit dort alle unbeschwert und sicher unterwegs sein können, ist natürlich auch die Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West im Einsatz.
Ein Kontrollschwerpunkt bleibt auch in diesem Jahr das Fahren unter berauschenden Mitteln. Der Leiter der Wasserschutzpolizei in der Polizeidirektion West, Erster Polizeihauptkommissar Heiko Schmidt, sagt: „Egal ob ein Wochenendausflug mit dem gemieteten Floß oder die kurze Nachmittagstour mit dem Stand-Up-Paddle- Board: Alkohol ist auf der Wasserstraße kein guter Begleiter! Dies gilt natürlich auch und insbesondere für die Berufsschifffahrt. Die Wasserschutzpolizei wird auch in diesem Jahr besonders aufmerksam im Einsatz sein und Kontrollen durchführen, damit alle sicher auf den Gewässern in Westbrandenburg unterwegs sein können.“
Grundsätzlich gilt auf allen Gewässern die 0,5 Promillegrenze, ab der es verboten ist, ein Fahrzeug auf dem Wasser zu führen. Bei „Ausfallerscheinungen“, also bei Anzeichen von Fahrunsicherheit durch eine auffällige Fahrweise, kann schon ab 0,3 Promille eine Strafanzeige erfolgen. Ab einem Blutalkoholwert von 1,1 Promille gilt man – wie im Straßenverkehr auch – als absolut fahruntüchtig. Anders als auf der Straße gibt es zwar keine Punkte im Flensburger Verkehrszentralregister, doch der Sportbootführerschein ist dafür schneller in Gefahr, ganz entzogen zu werden. Die Promillegrenzen gelten übrigens nicht nur für Motorbootfahrer, sondern auch für Ruderer, Kanufahrer, Segelsurfer oder Stand-Up-Paddler.
Als präventiven Schwerpunkt haben die Wasserschutzpolizisten in diesem Jahr das Thema „Mieten und Vermieten“ im Blick. Denn sowohl auf Seiten der vermietenden Unternehmen als auch der mietenden Bootsführer gibt es dabei einige Pflichten zu beachten, die sich aus mehreren gesetzlichen Vorgaben ergeben: So müssen die Unternehmen beispielsweise garantieren, dass die geforderte Ausrüstung an Bord und in einem einsatzbereiten Zustand ist. Außerdem muss der Mieter vor Fahrtbeginn auf mögliche örtliche Besonderheiten der Wasserstraße oder des Schiffsverkehrs, auf die Beachtung der schifffahrtspolizeilichen Vorschriften sowie auf das naturschutzrechtliche Verhalten hinweisen.
Wer ein Sportboot mietet, muss zum Beispiel bereits vor Fahrtantritt festlegen, wer Schiffsführer sein wird – nicht erst, wenn eine polizeiliche Kontrolle ansteht. Das muss übrigens nicht unbedingt die Person sein, die das Boot offiziell mietet. Ansonsten müssen natürlich stets die jeweiligen Regelungen und Geschwindigkeitsbeschränkungen eingehalten werden. Sonst wird es schnell teuer: Eine Überschreitung von sieben Stundenkilometern kostet beispielsweise ab rund 200 Euro.
Hier noch fünf spezielle Hinweise zum Start in die Sportbootsaison:
1. Ausrüstung
Kontrollieren Sie die Sicherheitsausrüstung an Bord auf deren Funktionsfähigkeit. Es wird empfohlen, auch auf privaten Booten einen Verbandskasten und genügend Rettungswesten mit dabei zu haben. Kleinere Kinder sollten diese auch ständig tragen, wenn sie an Deck sind. Spotmotorbootfahrer sollten für den Notfall immer ein Hilfspaddel dabeihaben.
2. Belüftung und Bootskörper
Vor dem ersten Start des Motors, aber auch nach jeder Betankung sollten Sie den Motorraum ausreichend belüften. Damit verhindert man die Bildung von explosiven Kraftstoff-Luftgemischen, die zu Verpuffungen führen können.
Weiterhin sollten vor dem Einslippen alle Luken und Ventile auf ihre Funktion und den richtigen Verschluss kontrolliert werden. Hier kommt es im Winter häufig zu Blockaden und Undichtigkeiten, die schnell zum Wassereinbruch führen.
3. Dokumente
Führen Sie die notwendigen Dokumente, d.h. Sportbootführerschein und Ausweis über das amtliche Kennzeichen im Original an Bord mit. Ablichtungen genügen nicht!
4. Regeln
Achten Sie auf die vorgegebenen Geschwindigkeitsbeschränkungen und andere Regelungen, die durch entsprechende Schilder erkennbar sind und ansonsten für Westbrandenburg in den §§ 21, 22 der Binnenschifffahrtsstraßenordnung aufgeführt sind. Sportbootfahrer und auch SUP-Boarder sollten zudem darauf achten, dass die Berufsschifffahrt grundsätzlich immer Vorrang hat und nicht behindert werden darf.
5. Diebstahlschutz
Außenbordmotoren sind ein beliebtes Diebesgut. Spezielle Motorenschlösser sind im Fachhandel erhältlich. Kleine Motoren sollten am besten nach jeder Fahrt abmontiert und sicher gelagert werden. Zudem bietet die Wasserschutzpolizei auch eine Gravur der Motoren an. Dies erleichtert beim Wiederauffinden die Zuordnung des gestohlenen Motors oder schreckt die Diebe sogar ganz von ihrem Vorhaben ab. Die nächsten Termine sind am Samstag, 13.04.2024, von 9 bis 17 Uhr an den beiden Standorten
- An der Pirschheide 11 (Gelände der Wasserschutzpolizei), 14771 Potsdam
- Magdeburger Straße 52 (Gelände der Polizeiinspektion Brandenburg an der Havel bzw. der Polizeidirektion West), 14770 Brandenburg an der Havel
Interessenten sollen sich vorher per E-Mail an infowsp.pdwest@polizei.brandenburg.de mit dem gewünschten Datum, der gewünschten Uhrzeit und ihrer Rückrufnummer anmelden.
Für weitere Hinweise oder Fragen zum Wassersport oder der Sicherheit rund ums Boot steht ihnen die Wasserschutzpolizei der Polizeidirektion West gern zur Verfügung. Wir wünschen allen einen guten Start, eine unfallfreie Saison und immer eine Handbreit Wasser unter dem Kiel!
Zum Saisonstart der Wasserschutzpolizei präsentiert die Brandenburger Polizei auf ihrem Instagram-Kanal „polizeibrandenburg“ auch eine exklusive Kurzvideoreihe.
Die übermittelten Fotos können im Kontext dieser Berichterstattung unter Nennung der Quelle „Polizeidirektion West“ frei verwendet werden.
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