Wenn die Mobilität aufgrund des Alters oder einer schweren Erkrankung eingeschränkt ist, stellt sich die Frage: Brauchen Sie einen Rollstuhl? Daraus folgen weitere Entscheidungen: Welcher Rollstuhltyp – mechanisch oder elektrisch – soll es sein? Die Krankenkassen und Pflegekassen sind wichtige Ansprechpartner, wenn es um dieAnschaffung und die damit verbundenen Kosten geht.
Mit einem Elektrorollstuhl bleiben Sie mobil
Das Gehen fällt schwer, man fühlt sich unsicher oder ist gar nicht mehr in der Lage, sich ohne Hilfsmittel fortzubewegen. Ob aus Altersgründen oder anderen Ursachen, ein Rollstuhl verleiht Sicherheit und bietet die Möglichkeit, den Alltag wieder besser zu bewältigen. Besonders hilfreich ist in vielen Fällen ein Elektrorollstuhl. Für Seniorinnen und Senioren ist ein Rollstuhl oft besser geeignet als ein Rollator. Ein Elektrorollstuhl ist in der Wohnung und im Freien nutzbar. Die elektrisch betriebene Variante eignet sich besonders gut, wenn die Kraft in den Armen fehlt.
Nachdem das eigene Zuhause für betroffene Personen ein hohes Maß an Lebensqualität bietet, sollte die Wohnung barrierefrei sein. Für Senioren ist barrierefreies Wohnen eine der wichtigsten Voraussetzungen. Damit ein Elektrorollstuhl problemlos genutzt werden kann, müssen die Übergänge an den Türschwellen möglichst flach und eben sowie die Durchgänge ausreichend breit sein.
Selbstverständlich ist ein Elektrorollstuhl auch für Menschen, die in einem Senioren- oder Pflegeheim leben, eine gute Lösung. Nehmen Sie aktiv am Leben teil, nutzen Sie im Alter alle Hilfsmittel, die für Ihre persönliche Unterstützung sinnvoll sind.
Einen Elektrorollstuhl beantragen: So geht’s
Die erste Anlaufstelle ist Ihr Hausarzt oder Facharzt. Er muss bescheinigen, dass Sie einen Rollstuhl benötigen. Das ist stets der Fall, wenn
ein manueller Rollstuhl nicht ausreicht
die Kraft in den Armen für den manuellen Antrieb fehlt
eine schwere Erkrankung vorliegt, die einen Elektrorollstuhl erfordert
der Elektrorollstuhl für die Mobilität in der Wohnung und draußen notwendig ist
Wenn die Nutzung eines mechanischen Rollstuhls nicht infrage kommt, wird der Arzt mit der ärztlichen Verordnung einen Elektrorollstuhl verschreiben. Bei der Pflegekasse stellen Sie einen Antrag. Die Kasse kann einen Kostenvoranschlag vom Sanitätshaus verlangen.
Die Kostenübernahme der Krankenkasse für einen Elektrorollstuhl
Der Facharzt muss auf dem Rezept genau begründen, warum ein Elektrorollstuhl erforderlich ist. Davon hängt die finanzielle Unterstützung durch die Pflegekasse ab. Die Begründung muss ausführlich sein und nachweisen, dass ein manueller Rollstuhl für Ihre Bedürfnisse nicht geeignet ist, sondern Sie einen Elektrorollstuhl brauchen. Ob die jeweilige Krankenkasse einen Elektrorollstuhl genehmigt, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Je detaillierter die Begründung des Facharztes ist, desto positiver ist die Zusage. Maßgeblich sind zum Beispiel der Grad der Behinderung und/oder ob bereits ein Pflegegrad vorliegt.
Davon hängt auch die Höhe des Zuschusses ab, den die Krankenkasse bezahlt. Die Kasse kann die Finanzierung und die Folgekosten (Wartung, Instandhaltung. Stromkosten, Versicherung) ganz oder teilweise übernehmen. Es ist auch möglich, dass die Kasse nur einen gebrauchten Elektrorollstuhl genehmigt oder bezuschusst.
Im Idealfall übernimmt die Krankenkasse die gesamten Kosten. Voraussetzung ist, dass das Modell über eine Hilfsmittelnummer verfügt. Bei höherwertigen Elektrorollstühlen kann der Zuschuss bis zu zwei Drittel der Anschaffungksosten betragen. Sonderwünsche beziehungsweise Sonderausstattungen müssen selbst bezahlt werden.
Beratung über Elektrorollstühle in Südwestfalen
Lassen Sie sich beraten, was Ihnen zusteht! Viele Städte und Gemeinden in Südwestfalen haben eine Seniorenberatung, die Sie aufsuchen können – zum Beispiel die ehrenamtliche Seniorenberatung im städtischen Seniorentreff in Menden.
Fazit
Ein Elektrorollstuhl ist die richtige Wahl, wenn man dauerhaft in der Beweglichkeit eingeschränkt ist und ein manueller Rollstuhl nicht infrage kommt. Für die Genehmigung, Kostenübernahme oder Zuschuss von der Pflegekasse muss eine ärztliche Begründung vorliegen.
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