Posted: 2024-05-08 18:15:22

Eine ausbeuterische Praxis des Kita-Eigenbetriebs Dresden ist seit dem 7. Mai endlich vorbei: In seiner Sitzung vom Dienstag hat der Ausschuss für Bildung mit lediglich einer Gegenstimme beschlossen, die 32+X-Verträge (Flex-Verträge) des kommunalen Betriebs abzuschaffen. Dieser wichtigen Entscheidung ist ein jahrelanger Kampf vorausgegangen – insbesondere von Seiten der SPD-Fraktion und den Gewerkschaften.

Dazu Daniel Herold, Geschäftsführer des ver.di-Bezirks Sachsen West-Ost-Süd: „Ein besonderer Dank geht vor allem an die engagierte Stadträtin Dana Frohwieser, die dieses Anliegen konsequent im Stadtrat thematisiert hat. Für die Erzieher*innen bedeutet das Ende der Flex-Verträge, dass endlich ihr Wunsch nach verbindlichen Arbeitszeiten respektiert wird. Denn eine fest vereinbarte Arbeitszeit bietet eben mehr Sicherheit in der Planung des eigenen Privatlebens. Dadurch gibt es aber auch eine Verbindlichkeit gegenüber der Arbeitgeberin, wie lange ich insgesamt zur Verfügung stehe.“

Zuletzt war im April 2023 der Dresdner Stadtrat dem Antrag A0371/22 der SPD-Fraktion Dresden gefolgt. Mit der aktuellen Entscheidung des Bildungsausschusses sind die Flex- Verträge nun endlich auch faktisch abgeschafft. Damit geht eine Ära vorbei, in der die Geschäftsführung des Eigenbetriebs jedes Risiko in den Kitas – zum Beispiel schwankende Kinderzahlen – auf die Beschäftigten abwälzen konnte.

„Diese mussten immer damit rechnen, im kommenden Monat weniger Geld zu verdienen als im laufenden“, sagt Herold. Auf die Zeit nach den Flex-Verträgen blickt der Gewerkschafter positiv: „Das Ganze wird sich hoffentlich positiv auf die Personalausstattung auswirken. Die Einsatzplanung und Steuerung des Personals sollten sich nun deutlich verbessern – vor allem zugunsten der Beschäftigten.“

  • sogenannte kapazitätsorientierte Arbeitsverträge
  • kurzfristig im Oktober 2020 vom EB Kita für alle Erzieher*innen in Kitas und Horten eingeführt
  • flexibler Arbeitsvertrag mit Mindestmaß von 32 Stunden pro Woche (32+x)
  • Arbeitgeber konnte mit Vorlauf von 14 Tagen (später monatlich) festlegen, welche Kolleg*innen für 32 Stunden oder mehr benötigt werden
  • wenig zeitliche und finanzielle Planungssicherheit für die betroffenen pädagogischen Fachkräfte
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