Posted: 2024-05-12 13:05:35

Polizei Köln

Köln (ots)

Nachtrag zu den Pressemeldungen vom 11. Mai, Ziffer 1,2 und 3

https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5776757 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5776860 https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/12415/5776905

Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft und Polizei Köln

Die Kriminalpolizei hat im Vermisstenfall Helin erste Vernehmungen durchgeführt und unter anderem die Wohnung des Mannes kriminaltechnisch untersucht.

Konkrete Hinweise auf einen körperlichen Übergriff haben sich auch nach ärztlicher Begutachtung des Kindes nicht ergeben. Das Ermittlungsverfahren stützt sich daher derzeit allein auf den Verdacht der Kindesentziehung.

Die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Untersuchungshaftbefehl gegen den in Köln wohnhaften Beschuldigten liegen nicht vor. Der anwaltlich vertretene 70-Jährige wurde daher am Sonntagmittag (12. Mai) aus dem Polizeigewahrsam entlassen.

Die Ermittlungen, insbesondere zu den Umständen des Aufenthalts des Kindes in der Wohnung, dauern an. (sw/al)

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