Posted: 2024-05-13 14:49:00

FÜRTH. (503) Am Freitag (10.05.2024) führte die Verkehrspolizei Fürth federführend mit speziell geschulten Beamten der Verkehrspolizei Nürnberg und dem Hauptzollamt Nürnberg Verkehrskontrollen im Rahmen einer Kontrollstelle auf der B8 auf Höhe der Erdschuttdeponie durch. Die Beamten stellten eine Vielzahl verschiedener Verstöße fest.


Im Zeitraum von 14:00 Uhr bis 22:00 Uhr führten die Beamten zur Erhöhung der Verkehrssicherheit eine Vielzahl von Verkehrskontrollen durch. Hierzu waren das Hauptzollamt Nürnberg, die Kontrollgruppe Motorrad, die Kontrollgruppe Car-Tuning, ein Kamera Fahrzeug, der Schwerverkehrstrupp und weitere Beamte zur Geschwindigkeitsmessung eingesetzt. 

Im Rahmen der Geschwindigkeitsmessung durchfuhren ca. 8200 Kraftfahrzeuge die Messstelle. Hierbei wurden rund 200 Anzeigen und mehr als 90 Verwarnungen gefertigt. Auf 23 Fahrzeugführer kommt ein Fahrverbot zu. Die höchste gemessene Geschwindigkeit lag bei 119 km/h bei zulässigen 60 km/h. Durchaus positiv ist hierbei hervorzuheben, dass sich die übrigen, fast 8000 Fahrzeugführer an die vorgeschriebene Geschwindigkeitsbegrenzung hielten.  

Die Polizisten der Kontrollgruppen konnten zudem zahlreiche weitere Verstöße feststellen. Unter anderem gab es Umbauten die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten, dreimal waren Fahrzeugführer ohne die erforderliche Fahrerlaubnis unterwegs, ein Kennzeichenmissbrauch und diverse weitere Verkehrsordnungswidrigkeiten (Handy, Gurt, etc.) wurden angezeigt. 

Darüber hinaus wurde ein Verkehrsteilnehmer festgestellt, der sein Fahrzeug alkoholisiert führte (Überschreitung der 0,5 Promille-Grenze). 

Der Schwerverkehrstrupp stellte vier Ordnungswidrigkeiten nach dem Fahrpersonalgesetz sowie eine unzureichende Ladungssicherung fest. 

Das Hauptzollamt Nürnberg brachte ein Vergehen nach dem Aufenthaltsgesetz und einen Sozialleistungsbetrug zur Anzeige. Zusätzlich erstatteten die Beamten Ordnungswidrigkeitsanzeigen nach dem Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit, nach dem Sozialgesetzbuch und dem Arbeitnehmerüberlassungsgesetz. 

Erstellt durch: Moritz Schlösser

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