Posted: 2024-05-31 11:20:55
Wer seinen Vorgarten umgestalten, einen neuen Carport errichten oder andere Freiflächen am eigenen Haus bebauen möchte, der muss seit März 2024 die neue Begrünungssatzung der Stadt beachten. Das Amt für Bauordnung und Denkmalpflege berät Bauherren, Entwurfsverfasserinnen und Investoren zu dieser neuen Satzung. Diese neue Regelung will dafür sorgen, dass alle Grundstücke im Stadtgebiet ausreichend begrünt und bepflanzt sind. So genannte Schottergärten sind damit nicht mehr zulässig. Durch die neue Begrünungssatzung wird das Stadtbild aufgewertet, die biologische Vielfalt gestärkt – und letztlich aktiv das Klima in den Quartieren verbessert.
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