Posted: 2024-06-04 13:13:00
Seit einigen Wochen schränkt die Ukraine konsularische Dienstleistungen für wehrfähige Männer ein, die sich im Ausland befinden. Nach ersten Erkenntnissen sind davon auch weitere Personengruppen betroffen. Dies hat unmittelbare Auswirkungen auf die sich in Leipzig aufhaltenden ukrainischen Staatsangehörigen, weil das deutsche Aufenthaltsrecht in der Regel den Besitz eines gültigen und anerkannten Reisepasses zur Voraussetzung für die Erteilung und auch die Fortgeltung eines Aufenthaltstitels macht – sowohl für befristete als auch unbefristete Aufenthaltstitel.
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