Posted: Wed, 19 Jun 2024 10:14:04 GMT
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Umweltminister Tobias Goldschmidt
Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Energiewendeminister Tobias Goldschmidt stellten die Pläne auf der Landespressekonferenz vor.

Innenministerin Sabine Sütterlin-Waack und Umweltminister Tobias Goldschmidt haben in Kiel den ersten Entwurf zur Teilfortschreibung des Landesentwicklungsplanes zum Thema "Windenergie an Land" vorgestellt. "Der LEP Windenergie legt die Regeln fest, anhand derer wir den zügigen Ausbau der Windenergienutzung vorantreiben und unterstützen wollen", erläuterte Sütterlin-Waack bei der Vorstellung.

Mit dem vorgelegten Planentwurf erreichen wir einen Meilenstein für die Energiewende und den Klimaschutz in Schleswig-Holstein.

Ministerin für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport Dr. Sabine Sütterlin-Waack

Mehr Planungssicherheit

Windkraftanlage im ländlichen Raum
In Schleswig-Holstein sollen mehr Flächen für die Windenergienutzung ausgewiesen werden.

Zunächst muss der Landesentwicklungsplan (LEP) geändert werden, in dem vor allem die Kriterien für Vorranggebiete sowie für gemeindliche Windenergiegebiete als Ziele und Grundsätze der Raumordnung in Form von Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung) und Vorgaben für nachfolgende Abwägungs- oder Ermessensentscheidungen (Grundsätze) vorgegeben werden. Die Teilaufstellungen der Regionalpläne zum Thema Windenergie an Land, in denen dann die Vorranggebiete für die Windenergie an Land ausgewiesen werden, werden parallel zur Fortschreibung des Landesentwicklungsplans vorbereitet. Die Entwürfe sollen Ende 2024 vorliegen.

36 Ziele und 34 Grundsätze der Raumordnung bestimmen, wo und in welcher Form zukünftig das Land und die Gemeinden Windenergiegebiete ausweisen dürfen. Schutzabstände zur Wohnbebauung bleiben, wie im Koalitionsvertrag vereinbart, unverändert. Im Außenbereich müssen Vorranggebiete 400 Meter Abstand zur Wohnbebauung einhalten, zu Dörfern und Städten 800 bzw. 1.000 Meter. Einige Kriterien des Landschafts- und Artenschutzes und des Denkmalschutzes werden neu abgewogen, weitere Belange auf die Genehmigungsebene verlagert.

Zielvorgabe rückt in greifbare Nähe

Energiewende- und Klimaschutzminister Tobias Goldschmidt ergänzte: "Mit diesem Planentwurf bieten wir bereits jetzt ein Mehr an Planungssicherheit für den weiteren Windkraftausbau in Schleswig-Holstein und sorgen so für Beschleunigung. Die Zielvorgabe von 15 Gigawatt installierter Windkraftleistung auf drei Prozent der Landesfläche rückt in greifbare Nähe – und das ist eine gute Nachricht für unseren Wirtschaftsstandort", sagte Goldschmidt.

Eine gute Planung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien ist Grundvoraussetzung für Schleswig-Holsteins Weg zur Klimaneutralität bis 2040.

Minister für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Tobias Goldschmidt

Öffentlichkeit kann sich ab dem 25. Juni beteiligen

Erstmalig enthält der Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans (LEP) Windenergie auch eine Plankarte der Ausschlusskriterien (Ziele der Raumordnung), deren Gebietskulisse noch nicht in anderen Planwerken dargestellt ist. Dies sind unter anderem die Hauptachsen des überregionalen Vogelzuges und Wiesenvogelbrutgebiete mit besonders hohen Siedlungsdichten. Die Öffentlichkeit kann ab dem 25. Juni bis zum 9. September 2024 zu dem Entwurf Stellung nehmen. Die Unterlagen (Plantext, Plankarte und Umweltbericht) stehen auf der Online-Beteiligungsplattform BOB-SH zur Verfügung.

Zum Entwurf der neuen Teilfortschreibung "Windenergie an Land" des Landesentwicklungsplans

Neue Potenzialfläche für Windenergienutzung

Darüber hinaus stellt die Landesplanung zusätzliche Karten und Geodaten zur Verfügung, die nicht Teil des Beteiligungsverfahrens sind, zum Beispiel eine Karte mit der Fläche, die nach Anwendung der Ausschlusskriterien für die Auswahl und Festlegung von Windenergiegebieten zur Verfügung steht. Diese umfasst rund 113.000 Hektar oder rund 7,2 Prozent der Landesfläche und ist in einer Potenzialflächenkarte dargestellt. Aus den Potenzialflächen wird das Land bis Ende 2024 anhand der Grundsätze der Raumordnung rund 3 bis 3,3 Prozent der Landesfläche als Vorranggebiete Windenergie auswählen. Die Potenzialfläche steht darüber hinaus den Gemeinden zur Festlegung von gemeindlichen Windenergiegebieten zur Verfügung.

Zu den zusätzlichen Karten und Geodaten

Bis die Änderungen des Landesentwicklungsplans und die neuen Regionalpläne zum Thema Windenergie in Kraft treten, gelten die bisherigen Pläne weiter. Ausgenommen hiervon ist der Regionalplan Wind für den Planungsraum I, der rechtskräftig aufgehoben worden ist.

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