Posted: Mon, 17 Jun 2024 08:14:04 GMT
Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder sowie Bundesgesundheitsminister
Gruppenfoto mit den Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister der Länder sowie dem Bundesgesundheitsminister

Die zweitägige Gesundheitsministerkonferenz (GMK) der Länder ist am heutigen Donnerstag (13. Juni) in Travemünde zu Ende gegangen. Die Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister sowie die Gesundheitssenatorinnen der Länder haben unter Leitung der GMK-Vorsitzenden Prof. Dr. Kerstin von der Decken mehr als 50 Anträge beraten und Beschlüsse gefasst. Zudem tauschten sie sich zu aktuellen Themen wie der Krankenhausreform untereinander und mit Bundesminister Prof. Dr. Karl Lauterbach aus, der als Gast anwesend war.

Gesundheitsministerin Kerstin von der Decken betont: „Von der Gesundheitsministerkonferenz geht das starke Signal aus, dass sich die Länder gemeinsam und parteiübergreifend für die Sicherung der Gesundheitsversorgung einsetzen. Für die zunehmenden Herausforderungen wie Fachkräftemangel, Unterversorgung oder Arzneimittelknappheit gibt es keine Lösung auf Knopfdruck, aber eine Vielzahl an Stellschrauben, an denen wir drehen müssen. Gute Rahmenbedingungen sowohl für die Menschen, die im Gesundheitswesen arbeiten, als auch für im Gesundheitswesen tätige Unternehmen in Deutschland und Europa sind dafür essentiell. Die GMK hat eine Fülle von Vorschlägen und konkreten Verbesserungsforderungen in Travemünde beschlossen. Ich begrüße, dass der Bundesminister diese konstruktiv prüfen möchte und danke allen Beteiligten für das hohe Engagement. Das gilt im Namen aller Länder insbesondere auch allen im Gesundheitsbereich tätigen Menschen, die nicht nur täglich wertvolle Arbeit leisten, sondern auch wertvolle Impulse zur Weiterentwicklung der Versorgung geben.

Die Länder sind sich beispielsweise einig, dass die ambulante medizinische Versorgung gestärkt werden muss. Sie fordern daher in einem Antrag (3.17) vom Bund, umgehend bundesgesetzlichen Weichenstellungen für entsprechende Maßnahmen vorzunehmen. Zudem richten sie aufgrund der hohen Bedeutung für die zukünftige Versorgung eine eigene Länder-AG ein (3.16), die sich im Schwerpunkt mit der ambulanten und sektorenübergreifenden Versorgung befassen und konkrete Vorschläge erarbeiten wird. Hamburgs Gesundheitssenatorin Melanie Schlotzhauer, Vertreterin der A-Länder: „Im Bereich der ambulanten Versorgung zeichnen sich zunehmend Engpässe ab. Dabei ist für Patientinnen und Patienten eine qualitativ hochwertige und wohnortnahe Gesundheitsversorgung von besonderer Wichtigkeit. Wir sind uns deshalb länderübergreifend einig, Maßnahmen zur Verbesserung der ambulanten medizinischen Versorgung zu ergreifen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen, Krankenkassen, Kommunen und Länder setzen hierzu bereits gezielt auf Fördermaßnahmen und innovative Ideen. So haben wir in Hamburg zum Beispiel lokale Gesundheitszentren geschaffen. Wir brauchen aber auch die Unterstützung des Bundes, um bundesgesetzliche Weichenstellungen in der ambulanten Versorgung vorzunehmen und eine bessere Überprüfbarkeit der Versorgungsaufträge sicherzustellen. Die Stärkung der ambulanten Versorgung kann nur in einem engen Schulterschluss von Bund und Ländern gelingen.“

Zudem sollen nach dem Willen der Länder das Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte beschleunigt werden, ohne dabei die Patientensicherheit zu vernachlässigen (7.4). Ein entsprechender Bundesratsantrag mit konkreten Vorschlägen wird vorbereitet. Auch nach Ansicht von Karl-Josef Laumann, Gesundheitsminister des Landes Nordrhein-Westfalen und Vertreter der B-Länder, ist dieser Schritt zwingend nötig: „Die bundesrechtlich geregelten Anerkennungsverfahren für ausländische Ärztinnen und Ärzte müssen schneller und vor allem pragmatischer werden. Dies wollen die Länder mit einer Bundesratsinitiative und konkreten Vorschlägen kurzfristig anschieben.“ Laumann begrüßt zudem, dass sich die GMK für eine Überprüfung des Risikostrukturausgleichs (5.4) ausgesprochen hat: „In den vergangenen Jahren haben wir gesehen, dass sich die Beitragssätze zwischen den Krankenkassen immer stärker unterscheiden. Grundsätzlich ist das positiv, da es den Wettbewerb zwischen den Krankenkassen befördert. Wir wollen jedoch nicht, dass Kassen ins Hintertreffen geraten, weil sie aufgrund ihrer Historie besonders viele pflegebedürftige oder sozial benachteiligte Versicherte haben. Hier muss der Bund prüfen, ob der sogenannte Risikostrukturausgleich künftig angepasst werden muss.“ Laumann verweist schließlich noch auf die Klinikreform und das einhergehende Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz (KHVVG): „Bei allen Akteuren besteht Einigkeit, dass wir eine Reform in der Krankenhausversorgung benötigen, damit die Bürgerinnen und Bürger die bestmögliche Qualität in der stationären Versorgung erhalten. Aber: Der Bund muss auf die zwischen den Ländern geeinten Forderungen eingehen, damit dies auch tatsächlich gelingt. Wir Länder werden uns im parlamentarischen Verfahren auch weiter dafür einsetzen, dass die Reform zu praxistauglichen Ergebnissen und somit zu einer wirklichen Verbesserung führt.“

Mit der Sicherung der Arzneimittelversorgung befassten sich die Länder in verschiedenen Anträgen. Unter anderem wird der Bund mit einem Beschluss (6.1) zum Erhalt der wohnortnahen Arzneimittelversorgung durch inhabergeführte Vor-Ort-Apotheken gebeten, die Rahmenbedingungen entsprechend anzupassen. Die bisher in Aussicht gestellten Maßnahmen zur Apothekenhonorar- und Apothekenstrukturreform reichen nicht, um die Lage der Apotheken nachhaltig zu verbessern und eine zuverlässige und niederschwellige Versorgung zu gewährleisten. Zudem fordern die Länder in einem weiteren Beschluss (6.2) das Bundesgesundheitsministerium auf, eine Rechtsgrundlage (im SGB V) zu schaffen, die die Erstattung von Importarzneimitteln bundesweit einheitlich unabhängig von Verhandlungen zwischen Kostenträgern und Apotheken sichert, um im Falle eines festgestellten Versorgungsmangels Importe zu erleichtern. In der Vergangenheit hatte es beispielsweise Engpässe bei Medikamenten zur Prophylaxe und Therapie einer HIV-Infektion gegeben. Verbesserungen soll es nach einem Vorschlag der Länder (3.3) auch bei der Verfügbarkeit von paracetamol- und ibuprofenhaltigen Arzneimitteln für Kinder geben. Dazu wird das Bundesgesundheitsministerium gebeten, mit einer Standardzulassung das Zulassungsverfahren deutlich zu erleichtern. Ein weiterer Beschluss (3.8) rückt die dringend erforderliche Stärkung der Arzneimittel-Produktionsstandorte Deutschland und Europa in den Fokus. Denn vor dem Hintergrund der geopolitischen Entwicklungen unterliegen die bestehenden Lieferketten der ständigen Gefahr, unterbrochen zu werden oder sogar zu kollabieren bzw. abgeschnitten zu werden. Schlüssel für die Stärkung ist, die Finanzierung von Generika so anzupassen, dass die Produktion in Deutschland und Europa wieder lohnend gestaltet werden kann, sowie der Abbau von unnötiger Bürokratie.

Einigkeit unter den Ländern bestand über die hohe Bedeutung des Öffentliche Gesundheitsdienstes (ÖGD) (8.1). Mit einem gemeinsamen eingebrachten Beschluss aller Länder (8.2) soll eine Bund-Länder-Vereinbarung zur gemeinsamen Weiterentwicklung des ÖGD ab 1. Januar 2027 erarbeitet werden. Ministerin Prof. Dr. Kerstin von der Decken betont: „Die Bemühungen um die Weiterentwicklung zu einem zukunftsfähigen und krisenresilienten ÖGD dürfen nicht mit Ablauf der ÖGD-Paktes Ende 2026 beendet sein. Wörtlich wurde in der damaligen Vereinbarung des Paktes zwischen Bund und Ländern festgehalten: Bund und Länder sind sich darüber einig, dass die Finanzierung des Personalaufwuchses nachhaltig sein muss und über das Jahr 2026 hinaus verstetigt wird. Dazu soll es einen Austausch geben. Es ist nicht akzeptabel, wenn der Bund sich davon einseitig verabschieden möchte. Darauf deuten aber die jetzigen Aussagen des Bundes hin. Damit würde der bisherige Erfolg gefährdet, und das ist nicht zu verantworten. Wir wollen eine nachhaltige strukturelle Stärkung des ÖGD, da die Herausforderungen durch Sicherheitslagen, Krisen, Klimawandel, Pandemien und die demografische Entwicklung weiter zunehmen werden. Dessen sollten sich alle bewusst sein und entsprechend verantwortungsvoll handeln“. Die kommunalen Gesundheitsämter sind ein Kernbestandteil des ÖGD.

Ausblick 2025 – Thüringen übernimmt: Gastgeber der Gesundheitsministerkonferenz 2025 wird der Freistaat Thüringen sein. Dazu die Thüringer Gesundheitsministerin Heike Werner: „Ganz klar ist, dass uns die großen Reformprojekte auf Bundesebene weiter beschäftigen werden. Die Krankenhausreform, die Stärkung der ambulanten Gesundheitsversorgung, die Finanzierungsfrage und der Fachkräftemangel in der Pflege, die Sicherstellung der Medikamentenversorgung – das werden auch im kommenden Jahr die großen Themen bleiben. Einen besonderen Schwerpunkt möchten wir als Thüringen auf das Thema ‚Prävention‘ setzen. Gesundheitsvorsorge ist eine Gemeinschaftsaufgabe und darüber hinaus eine Frage der sozialen Gerechtigkeit. Ich freue mich darauf, dazu mit meinen Gesundheitsministerkolleginnen und -kollegen stärker in den Austausch zu kommen.“ Die Hauptkonferenz im kommenden Jahr wird am 11. und 12. Juni in Weimar (Thüringen) stattfinden.Alle Beschlüsse der GMK werden zeitnah eingestellt unter https://www.gmkonline.de/

 

 

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