Posted: 2024-06-17 06:00:00

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg ist die zentrale Dienstleistungs- und Serviceeinrichtung für die Polizei sowie für andere Organisationsbereiche der Landesverwaltung.

 

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg, sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt für den Bereich Zentrale Bußgeldstelle am Dienstort Cottbus

 

mehrere Sachbearbeiter/innen Vor- und Nachermittlung (w/m/d).

 

Möchten Sie die Verkehrssicherheitsarbeit der Polizei in Brandenburg aktiv unterstützen? Als Sachbearbeiter/in Vor- und Nachermittlungen helfen Sie u. a. mit Ihrer Ermittlungstätigkeit Verkehrsverstöße aufzuklären und schaffen somit die Grundlage für die erfolgreiche Durchführung von Ordnungswidrigkeitsverfahren.

 

Wir bieten Ihnen:

  • eine interessante und vielseitige Tätigkeit als Dienstleister für die Verkehrssicherheitsarbeit der Brandenburger Polizei,
  • einen sicheren Arbeitsplatz durch unbefristete Einstellung mit einer Eingruppierung in der Entgeltgruppe E 6 TV-L,
  • Übernahme in das Beamtenverhältnis, sofern die laufbahnrechtlichen Voraussetzungen vorliegen bis BesGr. A9 mD BbgBesO,
  • eine flexible familienfreundliche Arbeitszeitgestaltung montags - freitags zwischen 6:00 und 21:00 Uhr, 
    unter Berücksichtigung der Abdeckung der Servicezeiten,
  • Leistungen nach dem Tarifvertrag der Länder (TV-L) (z. B. 30 Tage Erholungsurlaub sowie dienstfrei am 24. und 31. Dezember, Jahressonderzahlung, Zusatzversorgung der VBL, vermögenswirksame Leistungen),
  • einen Arbeitgeberzuschuss für ein ÖPNV-Firmenticket oder das Deutschlang Ticket Job
  • betriebliches Gesundheitsmanagement.

 

Bewerben Sie sich, wenn Sie über:

  • einen Abschluss als Rechtsanwalts-, Notar-, Verwaltungs- oder Justizfachangestellte,
  • die Laufbefähigung für den mittleren allgemeinen Verwaltungsdienst oder den mittleren Justizdienst oder
  • eine abgeschlossene Berufsausbildung als Kaufmann/Kauffrau für Büromanagement oder vergleichbare Berufsausbildung verfügen.

 

Darüber hinaus erwarten wir:

  • grundlegende und nachweisbare Kenntnisse im Ordnungswidrigkeitsrecht,
  • Grundkenntnisse in Englisch oder Polnisch,
  • eine gute Auffassungsgabe und strukturiertes Denken,
  • Teamfähigkeit, Kommunikationsfähigkeit und Kritikfähigkeit,
  • nachweisbare Kenntnisse der deutschen Sprache in Wort und Schrift eines anerkannten Sprachinstitutes werden mindestens in der Niveaustufe B2 vorausgesetzt
  • ein gutes mündliches und schriftliches Ausdrucksvermögen,
  • einen sicheren Umgang mit gängiger Standardsoftware, insbesondere MS-Office,
  • Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B, alternativ Gewährleistung der Mobilität.

Ihre Aufgaben sind:

  • die Bearbeitung der schriftlichen und telefonischen Antworten von in- und ausländischen  Verfahrensbeteiligten
  • die Anforderung und Auswertung von Zeugenaussagen
  • die Prüfung eines Tatvorwurfs sowie die Beweissicherung
  • die Vorbereitung und Gewährung von Akteneinsichten
  • der Erlass von Bescheiden.

 

Es erwarten Sie:

  • ein motiviertes Team mit hoher fachlicher und sozialer Kompetenz,
  • eine umfassende Einarbeitung durch erfahrene Bedienstete der Zentralen Bußgeldstelle,
  • ein betriebliches Angebot zur Gesundheitsprävention,
  • fachliche und kompetenzstärkende Weiterentwicklungsmöglichkeiten im Rahmen von Fortbildungen,
  • Möglichkeiten des temporären Homeoffice.

 

Ergänzende Hinweise:

Wir legen als attraktiver und durch das audit „berufundfamilie“ zertifizierter Arbeitgeber bei der Gestaltung der Arbeitsplätze und -bedingungen großen Wert darauf, dass sich die Belange von Beruf und Familie bestmöglich vereinbaren lassen. Dieser Arbeitsplatz ist grundsätzlich auch für eine Teilzeitbeschäftigung geeignet. Teilzeitwünschen kann im Rahmen der dienstlichen Möglichkeiten entsprochen werden.

 

Der ZDPol legt großen Wert auf Vielfalt. Wir freuen uns über jede Bewerbung, unabhängig von Geschlecht, Nationalität (Kommunikationssprache ist Deutsch), ethnischer und sozialer Herkunft, Religion/Weltanschauung, Behinderung, Alter sowie sexueller Orientierung und geschlechtlicher Identität. Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Qualifikation und Eignung unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls bevorzugt berücksichtigt. Die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern wird gewährleistet.

 

Kontakt und Informationen

Auskünfte zum fachlichen Aufgabenbereich erteilt Ihnen gerne Frau Rausch unter der Telefonnummer 03306-750-380. Für Fragen zum Ausschreibungsverfahren steht Ihnen gern Herr Seedorf unter der Telefonnummer 033702 91-476 zur Verfügung.

 

Informationen über den Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg erhalten Sie auf unserer Homepage unter diesem Link.

 

Haben wir Ihr Interesse geweckt?

Bitte reichen Sie ihre Bewerbung mit den vollständigen Bewerbungsunterlagen (Bewerbungsschreiben, Lebenslauf, Urkunden/Zeugnisse des Berufsabschlusses, aktuelle Arbeitszeugnisse) per E-Mail (mit Angabe der Kennzahl im Betreff) in einer zusammengefassten pdf-Datei mit einer Größe von max. 10 MB an die in der grauen Box "Verantwortlich" gelistete E-Mail-Adresse:  Bewerbung.ZDPol@polizei.brandenburg.de

 

oder postalisch an den

 

Zentraldienst der Polizei

Verwaltung (V 1.2 Personalgewinnung)

Kennzahl: 31/24

Am Baruther Tor 20

15806 Zossen

 

unter Angabe der Kennzahl bis einschließlich 08. Juli 2024 ein.

 

Es wird empfohlen, eine Behinderung/Gleichstellung zur Wahrung Ihrer Interessen bereits in der Bewerbung mitzuteilen und nachzuweisen.

 

Unvollständige Bewerbungsunterlagen können leider im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt werden. Eine Erstattung der im Zusammenhang mit der Bewerbung entstehenden Kosten kann nicht erfolgen.

 

Bei ausländischen Bildungsabschlüssen bitten wir um Übersendung entsprechender Nachweise über die Gleichwertigkeit mit einem deutschen Abschluss.

 

Um Angabe der telefonischen Erreichbarkeit zur kurzfristigen Kontaktaufnahme wird gebeten.

 

Informationen zum Datenschutz

Der Zentraldienst der Polizei des Landes Brandenburg (ZDPol) verarbeitet Daten von Ihnen im Zusammenhang mit der Durchführung von Bewerbungsverfahren. Mit diesen Datenschutzhinweisen möchte der ZDPol Sie gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer Daten informieren.

 

Weitere Informationen finden Sie unter diesem Link.

 

Eine Rücksendung der eingereichten Bewerbungsunterlagen erfolgt grundsätzlich nicht mehr. Daher wird gebeten, dem Bewerbungsschreiben lediglich Kopien beizufügen und keine Bewerbungsmappe zu verwenden. Sofern Sie dennoch die Rücksendung von Bewerbungsunterlagen wünschen, ist ein ausreichend frankierter Rückumschlag beizulegen.

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