Posted: 2024-07-02 13:02:33
Mit einer neuen Satzung will die Stadt Leipzig einer ausufernden Umwandlung von Wohnungen in Ferienunterkünfte entgegenwirken. Grundsätzlich soll es zwar auch weiterhin möglich sein, eine Wohnung über Plattformen wie Airbnb zu vermieten – jedoch nur noch für höchstens zwölf Wochen im Jahr. Eine Vermietung darüber hinaus bedarf künftig einer behördlichen Genehmigung. Auch ein Wohnungsleerstand von mehr als zwölf Monaten ist künftig ohne Genehmigung grundsätzlich nicht mehr zulässig.
  • 0 Comment(s)
Be the first person to like this.