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2024-07-12 14:25:00
ROTHENBURG OB DER TAUBER. (737) Am Dienstagmorgen (12.07.2024) brach ein zunächst Unbekannter in ein Autohaus in Rothenburg ob der Tauber (Lkrs. Ansbach) ein und ergriff anschließend die Flucht. Die Polizei nahm kurz darauf einen 37-jährigen Tatverdächtigen fest.
Gegen 06:00 Uhr ging bei der Einsatzzentrale der mittelfränkischen Polizei ein Einbruchsalarm eines Autohandels in der Schützenstraße ein. Kurz darauf meldete ein Zeuge, dass ein Einbrecher Kompletträder im Wert von mehreren Tausend Euro erbeutet habe und anschließend mit einem weißen Kleintransporter geflüchtet sei.
Alarmierte Streifen der Polizeiinspektionen Rothenburg ob der Tauber und Bad Windsheim sowie des Einsatzzuges Ansbach fahndeten umgehend nach dem Fahrzeug – mit Erfolg: Die Beamten erkannten den gesuchten Kleintransporter kurze Zeit später auf der A 7 in Fahrtrichtung Ulm, stoppten das Fahrzeug und nahmen den 37-jährigen Fahrer vorläufig fest.
Im weiteren Verlauf ordnete der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ansbach die Durchsuchung der Wohnung des Tatverdächtigen an. Hierbei entdeckten die Polizisten mehrere Pedelecs. Eine Überprüfung ergab, dass es sich dabei um einen Teil jener Fahrräder handelte, die bei dem Einbruch in einen Fahrradladen in Ansbach (Meldung 723 vom 09.07.2024) entwendet worden waren. Daneben stellten die Beamten Betäubungsmittel (Methamphetamin) sowie mehrere Schusswaffen und Messer sicher. Zudem fielen den Einsatzkräften verschiedene Werkzeuge auf, welche mutmaßlich aus weiteren Einbrüchen stammen könnten. Das zuständige Fachkommissariat der Ansbacher Kriminalpolizei prüft in diesem Zusammenhang den Bezug zu ähnlich gelagerten Taten.
Im Zuge der weiteren Ermittlungen fanden die Beamten am Donnerstag (11.07.2024) auch die gestohlenen Autoreifen auf und stellten diese sicher.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Ansbach wurde der 37-Jährige dem Ermittlungsrichter am Amtsgericht Ansbach zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt. Dieser erließ einen Haftbefehl gegen den Tatverdächtigen, der sich nun unter anderem wegen des Verdachts des besonders schweren Falls des Diebstahls sowie wegen Verstößen gegen das Betäubungsmittel- und das Waffengesetz strafrechtlich verantworten muss.
Erstellt durch: Christian Seiler
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