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Posted:
2024-07-19 05:17:19
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https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/70116/5826226
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Recklinghausen (ots)
Bundespolizisten kontrollierten am Donnerstagnachmittag (18. Juli) im Hauptbahnhof Recklinghausen einen Mann. Ermittlungen ergaben, dass eine Staatsanwaltschaft ihn rechtskräftig verurteilt hatte.
Gegen 16:45 Uhr bestreiften Einsatzkräfte der Bundespolizei den Recklinghäuser Hauptbahnhof. Als sie einen 39-Jährigen kontrollierten, gab dieser gegenüber den Kräften an, dass er keinerlei Ausweisdokumente mit sich führen würde. Zur Feststellung seiner Identität wurde er infolgedessen der Bundespolizeidienststelle zugeführt. Vor Ort stellten die Einsatzkräfte die Identität des libyschen Staatsbürgers, mittels eines Fingerabdruckscans, zweifelsfrei fest. Die Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Bochum bereits Haftbefehl gegen diese erlassen hatte. Das Amtsgericht Recklinghausen verurteilte den Wohnungslosen im Februar 2024 rechtskräftig, wegen Diebstahls, zu einer Geldstrafe in Höhe von 40 Tagessätzen zu je 15 Euro. Weitere Ermittlungen ergaben zudem, dass der Libyer sich unerlaubt im Bundesgebiet aufhält.
Da der Gesuchte bisher weder die geforderte Summe in Höhe von 600 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) entrichtet, noch sich der Haftantrittsladung gestellt hatte, schrieb die Staatsanwaltschaft Essen ihn zur Festnahme aus.
Die Bundespolizisten verhafteten den Verurteilten und führten ihn anschließend für voraussichtlich 40 Tage einer Justizvollzugsanstalt zu. Zudem wird er sich wegen des unerlaubten Aufenthalts im Bundesgebiet verantworten müssen.
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