Posted: 2024-08-03 11:47:55

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Dortmund (ots)

Am Freitagmorgen (2. August) beabsichtigte ein Mann über den Flughafen Dortmund in das Bundesgebiet einzureisen. Ermittlungen ergaben, dass dieser bereits von einer Staatsanwaltschaft per Haftbefehl gesucht wurde.

Gegen 8 Uhr wurde ein polnischer Staatsbürger bei der grenzpolizeiliche Einreisekontrolle eines Fluges aus Katowice/ Polen am Dortmunder Flughafen vorstellig. Überprüfungen ergaben, dass die Staatsanwaltschaft Arnsberg nach dem 31-Jährigen fahnden ließ. Das Amtsgericht Arnsberg verurteilte ihn im Februar 2024 rechtmäßig, wegen Steuerhinterziehung, zu einer Geldstrafe in Höhe von sieben Tagessätzen zu je 100,- Euro.

Da der Verurteilte bisher weder die Summe in Höhe von 1.400 Euro (zzgl. Verfahrenskosten) bezahlte, noch sich der Haftantrittsladung stellte, wurde er durch die Staatsanwaltschaft zur Festnahme ausgeschrieben. Nun konnte der Pole die Geldstrafe entrichten, sodass er seine Reise fortsetzen und der Haftstrafe von sieben Tagen entgehen konnte.

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