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Posted:
2024-08-11 11:18:00
NÜRNBERG. (848) Ein 23-Jähriger Mann beging innerhalb von nur zwei Tagen in Nürnberg diverse Diebstähle in dem er offenbar versuchte, in den Besitz eines fahrbaren Untersatzes zu gelangen. Am Ende der Serie stehen zahlreiche Anzeigen und eine Inhaftierung.
Wie mit Meldung 841 berichtet, verursachte der 23-Jährige am 08.08.2024 zunächst in der Gostenhofer Hauptstraße einen Verkehrsunfall und flüchtete zu Fuß. Bei seiner Festnahme stellten die Beamten fest, dass sowohl der verwendete Mercedes als auch die angebrachten Kennzeichen zuvor entwendet worden waren. Zudem war der Fahrer nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis und räumte den Konsum von Betäubungsmitteln ein.
Nach Einleitung diverser Strafanzeigen wegen des Verdachts des besonders schweren Fall des Diebstahls eines Pkw, Kennzeichendiebstahls, Urkundenfälschung, Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Fahrens unter dem Einfluss von Betäubungsmittel setzten die Beamten den Mann zunächst auf freien Fuß.
Am 09.08.2024 beobachtete der Besitzer eines Rollers einen Mann, welcher in der Turnerheimstraße an seinem geparkten Fahrzeug herumhantierte und sprach diesen an. Hier stellte der Geschädigte fest, dass der Mann bereits das Schloss des am Roller angebrachten Topcase beschädigt hatte. Aus diesem hatte er zudem einen Helm und ein paar Handschuhe entnommen.
Die hinzugerufene Streife unterzog den Tatverdächtigen einer Kontrolle. Dieser war selbst mit einem Roller unterwegs, in dem die Beamten ein Teppichmesser auffanden. Eine Überprüfung des Rollers ergab, dass dieser am Vortag in Nürnberg entwendet worden war. Das Fahrzeug war gegenüber der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte abgestellt und in den Vormittagsstunden geklaut worden.
Durch weitere Ermittlungen stellten die Beamten fest, dass es sich bei dem Tatverdächtigen um den Mann handelte, der am Vortag wegen des Unfalls mit Fahrerflucht festgenommen worden war. Nach seiner Entlassung bei der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte beging er demnach unmittelbar den Diebstahl des Rollers.
Nachdem der 23-Jährige auch Tag später nachvollziehbarer Weise noch immer keine gültige Fahrerlaubnis vorweisen konnte, leiteten die Polizisten wiederum Ermittlungsverfahren wegen Diebstahls, versuchten Diebstahls und Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Die Staatsanwaltschaft ordnete die Durchführung einer Blutentnahme an. Zudem stellte sie Haftantrag gegen den 23-Jährigen. Er wird dem Ermittlungsrichter zur Prüfung der Haftfrage vorgeführt.
Erstellt durch: Janine Mendel
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