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Posted:
2024-08-14 13:58:45
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Duisburg (ots)
Am Dienstag, den 13. August, verständigte ein Mann (32) vormittags die Polizei, weil er seine am Vortag gestohlene Musikbox in einer Erdgeschosswohnung auf der Schleiermacherstraße orten konnte. Der Duisburger hatte die Anlage zuvor vorsorglich mit einem Ortungssender präpariert und konnte so den aktuellen Standort ermitteln. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde durch einen Richter des Amtsgerichts Duisburg ein Beschluss zur Durchsuchung der ermittelten Wohnung erlassen.
Weil auf das Klingeln und Klopfen der Polizisten niemand die Wohnungstüre öffnete, verschafften sich die Beamten Zutritt über ein auf Kippstellung geöffnetes Fenster. In der Wohnung traf die Polizei auf einen Mann (23) den sie dabei ertappte, wie er Marihuana in die Toilette warf, mutmaßlich um Beweise zu vernichten. Weil der Tatverdächtige sich aggressiv verhielt, drohte ein Polizist den Einsatz des Distanzelektroimpulsgeräts an.
Bei der anschließenden Wohnungsdurchsuchung fanden die Beamten noch weiteres Marihuana, mehrere Cannabispflanzen, Verpackungsmaterial, eine hohe Summe Bargeld und die gesuchte Musikbox. Mit Unterstützung der Kriminalpolizei stellten die Einsatzkräfte alles sicher. Weil das Beweismaterial darauf hindeutet, dass der 23-Jährige die Drogen nicht nur selbst konsumiert, sondern auch damit mutmaßlich Handel treibt und er bereits vorbestraft ist, nahmen die Polizisten ihn vor-läufig fest.
Auf Antrag der Staatsanwaltschaft Duisburg wurde der Tatverdächtige am Mittwoch, den 14. August, einem Haftrichter des Amtsgerichts Duisburg wegen des Verdachts des Handeltreibens mit Cannabis in nicht geringer Menge vorgeführt. Der Haftbefehl wurde antragsgemäß erlassen und gegen Auflagen außer Vollzug gesetzt. Die Ermittlungen dauern an.
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