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Posted:
2024-08-15 05:50:44
Original link:
https://www.presseportal.de/blaulicht/pm/14626/5843856
Kiel / Neumünster (ots)
Aktuell häufen sich erneut in Kiel, Kreis Plön, Kreis Rendsburg-Eckernförde und Neumünster sogenannte Schockanrufe. Wir warnen erneut ausdrücklich vor dieser Masche, in der mitgeteilt wird, dass Angehörige Opfer einer Straftat geworden wären oder einen Unfall gehabt hätten und nun im Gefängnis säßen. Gegen die sofortige Zahlung einer Kaution könne eine Haftstrafe umgangen werden. Die Anrufer geben sich als Polizeibeamte aus.
Bislang ist kein Fall bekannt, in dem die Tätergruppe Erfolg hatte. Nach derzeitigem Ermittlungsstand reagierten alle Angerufenen richtig, indem sie das Gespräch selbst beendeten und über 110 die Polizei informierten.
In den vergangenen Wochen und Monaten kommt es immer wieder zu diversen Schockanrufen. Wir geben erneut Hinweise in dieser Sache:
- Die Polizei nimmt kein Bargeld oder Wertgegenstände zur Sicherung oder Überprüfung entgegen. Wir nehmen auch kein Bargeld an, damit ein Angehöriger einer Haftstrafe entgeht.
- Die Täter, die sich als Polizeibeamte am Telefon oder vor ihrer Haustür mit einem solchen Anliegen an sie wenden, gehen in der Regel hochprofessionell vor und verwickeln Sie in lange Gespräche, zum Teil mit unterschiedlichen Gesprächspartnern.
- In einigen Fällen wurden die Angerufenen schon zur Verschwiegenheit verpflichtet und der Anrufer drohte mit strafprozessualen Maßnahmen, falls der Angerufene mit Dritten über den Vorfall sprechen würde.
- Lassen Sie sich von diesen Personen nicht unter Druck setzen oder einschüchtern und nehmen Sie umgehend Kontakt zu Ihrer Polizei auf. Beenden Sie dazu eigenhändig das Gespräch und wählen selbst die 110.
- Seien Sie misstrauisch, wenn vermeintliche Angehörige kurzfristig Geld für den Kauf eines Autos, eines Hauses oder Ähnlichem von ihnen benötigen und das Geld wohlmöglich an vermeintliche Freunde ausgehändigt werden soll. Beenden Sie auch hier das Gespräch eigenhändig und rufen Ihre Angehörigen unter der Ihnen bekannten Rufnummer zurück.
- Fragen Sie sich bei Gewinnversprechen, ob Sie tatsächlich an einem Preisausschreiben teilgenommen haben. Gehen Sie nicht in Vorleistung, um Gewinne zu erhalten.
- Prüfen Sie, ob ein Eintrag in Telefonbüchern oder Online-Telefondatenbanken wirklich nötig ist. Kürzen Sie Ihre Vornamen mit dem Anfangsbuchstaben ab.
- Weitere Präventionshinweise zu diesem und weiteren Themen finden sich auf der Internetpräsenz der Landespolizei Schleswig-Holstein: https://t1p.de/pbef
Stephanie Lage
Rückfragen bitte an:
Polizeidirektion Kiel
Pressestelle
Gartenstraße 7
24103 Kiel
Tel. +49 (0) 431 160 2010
E-Mail pressestelle.kiel.pd@polizei.landsh.de
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