Posted: Wed, 28 Aug 2024 10:14:05 GMT
Darstellung der beschriebenen regionalen Verkehrsführung.
Regionaler Umleitungsplan zu L 188: Fahrbahnerneuerung zwischen Dörpstedt und Klein Bennebek, Bauabschnitt 1
Darstellung der beschriebenen regionalen Verkehrsführung.
Regionaler Umleitungsplan zu L 188: Fahrbahnerneuerung zwischen Dörpstedt und Klein Bennebek, Bauabschnitt 2

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) erneuert vom 19. August bis voraussichtlich Anfang Dezember 2024 die beschädigte Fahrbahn der Landesstraße 188 zwischen Dörpstedt und Klein Bennebek. Auch Teile des begleitenden Radweges werden saniert. Aus Gründen der Verkehrssicherheit, des Arbeitsschutzes und der Bauqualität können die Arbeiten nur unter Vollsperrung stattfinden. Polizei und Rettungsdienst im Einsatz können in den Baubereich einfahren. Anliegende werden rechtzeitig von der Baufirma vor Ort durch Hauswurfzettel über die Einschränkungen informiert. Die Arbeiten sind witterungsabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Zur Reduzierung der Einschränkungen wird die Maßnahme in zwei Bauabschnitte unterteilt:

  1. Bauabschnitt (19. August bis 6. Oktober): „Dorfstraße 53“ in Dörpstedt bis Kreuzung „Querende/Meierhof“ (Kreisstr. 33)
  2. Bauabschnitt (7. Oktober bis Anfang Dezember): Ortsausgang Börm bis Ortseingang Klein Bennebek

Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Die ausgeschilderte Umleitung für Kraftfahrzeuge im ersten Bauabschnitt führt ab Dörpstedt nach Groß Rheide und dort auf die Kreisstraße 33 sowie ab Klein Bennebek in Richtung Kropp und von dort nach Groß Rheide und Dörpstedt. Im zweiten Bauabschnitt führt die Umleitung ab Dörpstedt über Groß Rheide und Kropp nach Klein Bennebek und umgekehrt.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichtsvolles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle. Die Gesamtkosten von etwa 2,7 Millionen Euro trägt das Land.

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