Posted: 2024-08-29 06:05:05

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Die Bundespolizei am Flughafen Düsseldorf stellte am gestrigen Mittwochmorgen (28.08.2024) einen 37-jährigen kosovarischen Staatsangehörigen fest, der beabsichtigte, nach Pristina/Kosovo zu fliegen. Im Rahmen der Ausreisekontrolle wurde festgestellt, dass der Reisende durch die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth gesucht wurde. Zwei Wochen zuvor hatte diese einen Haftbefehl wegen Trunkenheit im Verkehr gegen den im Oktober 2023 Verurteilten ausgestellt. Der in Wuppertal lebende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 4.500 Euro nicht begleichen und somit die Ersatzfreiheitsstrafe in Höhe von 90 Tagen nicht abwenden. Nach Festnahme und Eröffnung des Haftbefehls wurde der Verurteilte durch die Bundespolizei den Justizbehörden überstellt.

Etwas später kontrollierte die Bundespolizei einen türkischen Staatsangehörigen, der sich bei den Beamten zur Einreise eines Fluges aus Elazig/Türkei vorstellte. Während der Kontrolle stellten diese fest, dass der 30-Jährige von der Staatsanwaltschaft Aachen gesucht wurde. Im April 2024 hatte diese einen Haftbefehl wegen Beleidigung in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte und Bedrohung, Bedrohung sowie eines Verstoßes gegen das Waffengesetz gegen den im Dezember 2020 Verurteilten erlassen. Durch Zahlung der Geldstrafe in Höhe von 3.180 Euro konnte der in Italien lebenden Mann die Ersatzfreiheitsstrafe von 106 Tagen jedoch abwenden und seine Reise fortsetzen.

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