Posted: 2024-09-02 14:29:29

Kreispolizeibehörde Rhein-Kreis Neuss

Neuss (ots)

Am Donnerstag (28.9.) wurde eine 54-jährige Fahrradfahrerin verletzt. Nach aktuellem Stand der Ermittlungen hat die Neusserin gegen 14.45 eine Unterführung im Bereich Vellbrüggener Straße und Mainstraße in Richtung Derikum befahren. Als sie vorfahrtsberechtigt in Richtung Derikum abbiegen wollte, kam ihr ein anderer Radfahrer entgegen. Um einen Zusammenstoß zu vermeiden musste die 54-Jährige eine Vollbremsung durchführen, wobei sie sich leicht verletzte. Der andere Verkehrsteilnehmer setzte seine Fahrt in Richtung Vellbrüggener Straße fort.

Es handelt sich dabei nach bisherigen Erkenntnissen um einen 40 bis 45 Jahre alten Mann mit europäischem Erscheinungsbild.

Das Verkehrskommissariat 1 hat die Ermittlungen aufgenommen und bittet den unbekannten Radfahrer sowie eventuelle Zeugen, sich mit der Polizei unter der Rufnummer 02131 3000 in Verbindung zu setzen.

Die Straßenverkehrsordnung regelt die Pflichten aller Unfallbeteiligten. Demnach haben die Beteiligten unter anderem unverzüglich zu halten und sich über die Unfallfolgen zu vergewissern. Anderen am Unfallort anwesenden Beteiligten und Geschädigten sind insbesondere die Personalien anzugeben. Das "Unerlaubte Entfernen vom Unfallort" - so die korrekte Bezeichnung - ist kein Kavaliersdelikt. Neben einer Geld- oder im schlimmeren Fall Freiheitsstrafe drohen dem Täter Fahrverbot oder Führerscheinentzug.

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