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Posted:
2024-09-03 13:15:00
NÜRNBERG. (930) In der Nacht auf Dienstag (03.09.2024) nahmen Beamte der Polizeiinspektion Nürnberg-West einen 41-jährigen Mann im Stadtteil St. Leonhard fest. Nach einem Ehestreit hatte der Tatverdächtige die Polizeistreife unter anderem mit einem Messer bedroht.
Nach einem Ehestreit war die Polizei am Montagabend (02.09.2024) in ein Mehrfamilienhaus in der Schwabacher Straße gerufen worden. Eine 35-jährige Frau erstattete Anzeige, weil sie von ihrem Ehemann im Zuge eines Streits unter anderem mit einem Messer bedroht worden sei. Der 41-jährige Ehemann selbst war zu diesem Zeitpunkt nicht zu Hause. Im Zuge der Anzeigenaufnahme stellten die Beamten in der Wohnung ein verbotenes Springmesser sowie eine kleine Menge Kokain sicher.
Nachdem die Polizei im weiteren Verlauf der Nacht die Information erhielt, dass der 41-Jährige in seine Wohnung zurückgekehrt sei, suchte die Polizeistreife diesen um kurz nach Mitternacht auf, um ihn sowohl über die Anzeigenerstattung zu informieren als auch ein Kontaktverbot zum Schutz seiner Ehefrau auszusprechen.
Der 41-Jährige zeigte gegenüber der Polizeistreife ein zunehmend aggressiveres Verhalten, welches schließlich darin gipfelte, dass sich der Tatverdächtige ein Küchenmesser griff und die Beamten damit bedrohte. Nachdem die Beamten ihre Dienstwaffen gezogen hatten, legte der Tatverdächtige das Messer zwar weg, ging jedoch unbeirrt auf die Polizisten los. Der aufgebrachte 41-Jährige musste in der Folge gewaltsam festgenommen werden. Mit Unterstützung einer weiteren Streife gelange es, den aufgebrachten Mann zu überwältigen und ihm Handfesseln anzulegen. Bei der Festnahme erlitten sowohl die eingesetzten Beamten als auch der 41-Jährige selbst leichte Verletzungen.
Ein bei dem Festgenommenen durchgeführter Atemalkoholtest war positiv. Da darüber hinaus der Verdacht bestand, dass der 41-Jährige unter Drogeneinfluss stand, ordnete die Staatsanwaltschaft die Durchführung einer Blutentnahme an. Die Polizei leitete gegen den Tatverdächtigen ein Ermittlungsverfahren ein. Er muss sich unter anderem wegen Bedrohung, Körperverletzung, tätlichen Angriffs auf Vollstreckungsbeamte sowie Verstößen gegen das Waffengesetz und das Betäubungsmittelgesetz verantworten. Auf Antrag der Staatsanwaltschaft wird der Festgenommene einem Ermittlungsrichter vorgeführt. Dieser soll über den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls entscheiden.
Erstellt durch: Michael Konrad / bl
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