Posted: 2024-09-04 12:02:23

Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

Schwelm (ots)

Das Schwelmer Heimatfest nahm am 03.09.2024 in den späteren Abendstunden mit einem Feuerwerk sein Ende. Während der gesamten Festtage war die Polizei des Ennepe-Ruhr-Kreises mit ihren Kräften vor Ort. Hierbei handelte es sich an allen Tagen um uniformierte Polizeibeamtinnen und -beamte sowie zivile Kräfte. So konnten viele Gespräche mit Besucherinnen und Besuchern geführt werden und die Polizei stand in jeder Lage für die Leute als Ansprechpartner zur Verfügung. Mit Blick auf das hohe Besucheraufkommen lässt sich sagen, dass das Schwelmer Heimatfest friedlich verlaufen ist. Die Polizei bedankt sich mit allen Organisatoren und Verantwortlichen für die gute Zusammenarbeit. Außerdem geht ein Dankeschön an die Besucherinnen und Besucher, die dafür gesorgt haben, dass das Schwelmer Heimatfest friedlich gefeiert wurde.

Jedoch möchte die Polizei zwei Sachverhalte gesondert hervorheben. Bei einem 31-jährigen Werler wurde am Sonntagabend nach einem aufmerksamen Zeugenhinweis bei einer Personenkontrolle ein Messer gefunden, dessen Besitz gegen das Waffengesetz verstößt. Der Mann hatte es laut eigener Aussage zur eigenen Verteidigung dabei. Von den eingesetzten Beamtinnen und Beamten wurde das Messer gesichert und der Sachverhalt wird an die Staatsanwaltschaft und die zuständige Waffenbehörde weitergegeben, mit der Prüfung, ob ein allgemeines Waffenverbot gegen den Werler ausgesprochen werden kann.

Der zweite Sachverhalt ereignete sich am letzten Veranstaltungstag im Rahmen der Abbauten. Dort wollte ein 81-jähriger LKW-Fahrer aus Dortmund laut eigener Aussage in den abgesperrten Bereich fahren. Dies war aufgrund der zu hohen Besucherdichte noch nicht möglich. Deshalb verwehrte ihm ein Sicherheitsdienstmitarbeiter die Durchfahrt. Daraufhin fuhr der LKW-Fahrer mit sehr geringer Geschwindigkeit auf den Mann zu und verletzte ihn dabei leicht. Diesen Vorfall meldet die Polizei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde, mit der Bitte um Prüfung der Eignung des Fahrers.

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