Posted: Thu, 19 Sep 2024 07:14:05 GMT
Straßenkarte zur Darstellung der Umleitung des Geh- und Radwegs.
Umleitung des Geh- und Radwegs in Bauphase 1 für B 76: Radwegsanierung zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof.

Der Landesbetrieb Straßenbau und Verkehr Schleswig-Holstein (LBV.SH) führt zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof am 19. und 20. September Asphaltierungsarbeiten in drei Bereichen des Radwegs entlang der Bundesstraße 76 durch. Aus Gründen der Verkehrs­sicherheit, des Arbeitsschutzes und der Qualitätssicherung können die Arbeiten nur unter Vollsperrung der Rad- und Gehwegs stattfinden. Der motorisierte Verkehr wird im jeweili­gen Arbeitsbereich mit reduzierter Höchstgeschwindigkeit von 70 Stundenkilometer am Baubereich vorbeigeführt. Die Arbeiten sind wetterabhängig; terminliche Verschiebungen sind daher möglich.

Hintergrund

Straßenkarte zur Darstellung der Umleitung des Geh- und Radwegs.
Umleitung des Geh- und Radwegs in Bauphase 2 für B 76: Radwegsanierung zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof.

Vom 4. Oktober 2023 bis zum 18. Juni 2024 erneuerte der LBV.SH den Fuß- und Radweg entlang der B 76 zwischen Neudorf-Bornstein und Altenhof. Auf Grund der Witterungsver­hältnisse und den Folgen des nassen Winters konnten die Arbeiten bei Schnellmark nicht wie geplant bis Dezember 2023 abgeschlossen werden. Nach Abschluss der Arbeiten stellte der LBV.SH deutliche Qualitätsmängel an der Asphaltdeckschicht fest, die von der ausführenden Firma zu beheben sind.

Umleitung

Die ausgeschilderte Umleitung des Rad- und Fußwegs zwischen Eckernförde und Neudorf für den Rad- und Fußweg führt ab Altenhof Bahnhof über die K 14 durch Altenhof bis Hof­holz, durch Achter Hohenlieth über die Bornsteiner Straße nach Bornstein sowie den Sprenger Weg Richtung Neudorf zur B 76 und umgekehrt. Zwischen Neudorf und Schnell­mark wird der Rad- und Fußweg ab Neudorf über die Dorfstraße, den Aschauer Weg, den Lammsrader Weg sowie die Aschauer Landstraße (L 285) nach Schnellmark und umge­kehrt geführt.

Die Verkehrsführung wurde mit der Polizei, der Verkehrsbehörde, dem Kreis, dem Amt, den Gemeinden und dem Buslinienbetreiber abgestimmt. Der LBV.SH bittet, sich auf die Arbeiten einzustellen, den ausgeschilderten Umleitungen zu folgen sowie um rücksichts­volles Verhalten zum Schutz der Menschen auf der Baustelle.

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