Posted: 2024-09-12 04:54:27

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Gelsenkirchen (ots)

Gestern Nachmittag (11. September) soll ein Mann mehrere Passanten am Hauptbahnhof Gelsenkirchen aggressiv belästigt haben. Einen der Reisenden soll er dabei am Arm festgehalten und schließlich beschimpft haben. Anschließend widersetzte er sich den Maßnahmen der Bundespolizei und äußerte verfassungswidrige Aussagen.

Gegen 15:15 Uhr wurde das Bundespolizeirevier Gelsenkirchen über eine aggressive Person am Nordausgang des Gelsenkirchener Hauptbahnhofs informiert. Vor Ort trafen die Einsatzkräfte auf einen 36-Jährigen, welcher die Beamten bereits bei deren Eintreffen mehrfach beschimpfte. Zuvor soll er mehrere Reisende belästigt und aggressiv angebettelt haben. Dabei soll der deutsche Staatsbürger (36) einen 21-Jährigen am Arm festgehalten und diesen nach einer Zigarette gefragt haben. Als der Afghane (21) dies verneinte, soll der Beschuldigte von ihm abgelassen und ihn mehrfach beleidigt haben. Daraufhin informierte der Gelsenkirchener die Bundespolizei.

Da die Identität des Deutschen, aufgrund seines aggressiven Verhaltens, vor Ort nicht festgestellt werden konnte, wurde er der Bundespolizeiwache am Hauptbahnhof Gelsenkirchen zugeführt. Auf dem Weg dorthin stemmte der Aggressor sich immer wieder gegen die Laufrichtung und versuchte sich aus den Griffen der Beamten herauszuwinden.

In den Wachräumen durchsuchten die Polizisten den Gelsenkirchener (36) und seine mitgeführte Umhängetasche. In dieser fanden sie ein Cuttermesser auf und stellten dieses sicher. Die Identität des Mannes stellten die Einsatzkräfte anhand seines deutschen Personalausweises fest. Ermittlungen ergaben, dass er in der Vergangenheit bereits polizeilich in Erscheinung trat.

Nach Abschluss der strafprozessualen Maßnahmen wurde der 36-Jährige mit einem Platzverweis für den Gelsenkirchener Hauptbahnhof aus dem Bundespolizeirevier entlassen. Während er die Dienststelle verließ, tätigte er zudem eine verfassungswidrige Aussage.

Aus diesem Grund leiteten die Bundespolizisten neben einem Ermittlungsverfahren wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte, Nötigung und Beleidigung, auch ein Strafverfahren wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen ein.

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