Posted: 2024-09-12 13:17:20

Kreispolizeibehörde Rhein-Sieg-Kreis

Sankt Augustin (ots)

Am Donnerstag (12. September) kam es in Sankt Augustin zu einem Verkehrsunfall mit vier beteiligten Pkw. Um kurz nach 11:00 Uhr fuhr ein 21 Jahre alter Mann aus Bonn mit seinem 26-jährigen Beifahrer aus Much über die Einsteinstraße aus Richtung Bundesautobahn 560 (BAB 560) kommend in Richtung Hangelar. An der Unfallstelle ist die Straße in beide Fahrtrichtungen zweispurig. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit liegt bei 50 km/h. Nach Angaben mehrerer Zeugen soll der BMW-Fahrer den Verkehr hinter sich zunächst auf etwa 30 km/h heruntergebremst haben. Anschließend soll er zum Überholen angesetzt, stark beschleunigt und im Kurvenbereich vor der Kreuzung Einsteinstraße/Friedrich-Gauß-Straße/Marie-Curie-Straße die Kontrolle über sein Fahrzeug verloren haben. Dieses geriet ins Schleudern und prallte zunächst gegen einen entgegenkommenden Mitsubishi und anschließend gegen einen ebenfalls entgegenkommenden Kia. Der wiederum geriet durch den Zusammenstoß ebenfalls ins Schleudern und prallte gegen einen Daimler-Chrysler eines 42 Siegburgers, der auf gleicher Höhe und in gleicher Richtung wie der BMW unterwegs war. Bei dem Unfall wurden insgesamt vier Menschen leicht verletzt: Der BMW-Fahrer, die aus Sankt Augustin stammende 67 Jahre alte Fahrerin des Mitsubishis, die ebenfalls aus Sankt Augustin stammende 44 Jahre alte Fahrerin des Kias sowie ihrer 41-jährigen Beifahrerin aus Siegburg. Rettungswagen brachten die Verletzten in umliegende Krankenhäuser. Lediglich der BMW-Fahrer wollte sich selbständig in ärztliche Behandlung begeben. Für die Dauer der Unfallaufnahme, bei der unter anderem eine Vielzahl an Spuren gesichert wurden, war die Einsteinstraße zwischen der Kreuzung mit der Straße "Am Bauhof" und der Kreuzung mit der Friedrich-Gauß-Straße bis kurz vor 14:00 Uhr voll gesperrt. Polizeibeamte stellten vor Ort Auto, Führerschein und Mobiltelefon des Bonners sicher. Hinweise auf Alkohol- oder Drogenkonsum bei den Unfallbeteiligten ergaben sich nicht. Das zuständige Verkehrskommissariat übernimmt nun die weiteren Ermittlungen zum Unfallhergang. Der BMW-Fahrer wird sich in einem Strafverfahren wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall, der Teilnahme an einem verbotenen Kraftfahrzeugrennen und der Gefährdung des Straßenverkehrs verantworten müssen. (Uhl)

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